hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3)
einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 03.09.2020
(Vorlagen-Nr. 285/20) die Aufstellung des Bebauungsplans 306 –
St.-Antonius-Hospital – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 4,9 ha. Neben den Grundstücksflächen des Krankenhauses sind die angrenzenden Baugrundstücke zur Marienstraße und teilweise Grabenstraße, das Grundstück Langwahn 2 sowie der städtische Parkplatz in der Englerthstraße Ecke Dechant-Deckers-Straße einbezogen.
Durch den Bebauungsplan sollen mehrere Umbaumaßnahmen und ggf. zusätzliche Erweiterungsabsichten des Krankenhauses planungsrechtlich abgesichert werden. Für die bebauten Grundstücke zur Marienstraße und zum Langwahn soll das Planungsrecht der bestehenden Situation angepasst werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 306 wurde in der Zeit vom 02.10.2020 bis
zum 16.10.2020 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt und
zusätzlich im Internet veröffentlicht. Parallel wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Aus der frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
enthalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen
Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes 306 –
St.-Antonius-Hospital – einschließlich Begründung zum Zweck der öffentlichen
Auslegung zu beschließen.
Gutachten:
Zur Vertiefung planungsrechtlicher
Fragestellungen wurden nach der frühzeitigen Beteiligung einzelne Gutachten und
ein Landschaftsplanerischer Fachbeitrag erstellt. Folgende Gutachten können bei
der Verwaltung eingesehen werden:
1. Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I, Büro für
Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, 25.08.2020
2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro
für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz,
01.03.2021
3. Schalltechnische Untersuchung, ACCON Köln
GmbH, Köln, 16.03.2021
4. Untersuchung zur Verkehrssituation,
Planungsgruppe MWM, Aachen, März 2021
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht
relevant. Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten für ein
Planungsbüro, externe Gutachter, Erschließungsmaßnahmen usw.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.