Betreff
Bebauungsplan 306 – St.-Antonius-Hospital –;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
143/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.            Der Entwurf des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3) einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.09.2020
(Vorlagen-Nr. 285/20) die Aufstellung des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital –
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 4,9 ha. Neben den Grundstücksflächen des Krankenhauses sind die angrenzenden Baugrundstücke zur Marienstraße und teilweise Grabenstraße, das Grundstück Langwahn 2 sowie der städtische Parkplatz in der Englerthstraße Ecke Dechant-Deckers-Straße einbezogen.

Durch den Bebauungsplan sollen mehrere Umbaumaßnahmen und ggf. zusätzliche Erweiterungsabsichten des Krankenhauses planungsrechtlich abgesichert werden. Für die bebauten Grundstücke zur Marienstraße und zum Langwahn soll das Planungsrecht der bestehenden Situation angepasst werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 306 wurde in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 16.10.2020 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt und zusätzlich im Internet veröffentlicht. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Aus der frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes 306 – St.-Antonius-Hospital – einschließlich Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

 

Gutachten:

Zur Vertiefung planungsrechtlicher Fragestellungen wurden nach der frühzeitigen Beteiligung einzelne Gutachten und ein Landschaftsplanerischer Fachbeitrag erstellt. Folgende Gutachten können bei der Verwaltung eingesehen werden:

1.       Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, 25.08.2020

2.       Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, 01.03.2021

3.       Schalltechnische Untersuchung, ACCON Köln GmbH, Köln, 16.03.2021

4.       Untersuchung zur Verkehrssituation, Planungsgruppe MWM, Aachen, März 2021

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten für ein Planungsbüro, externe Gutachter, Erschließungsmaßnahmen usw.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.