hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz
2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans –
Westlich Hover Mühlenfeld - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3)
wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 (Vorlagen-Nr. 355/18) die
Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Planung ist die Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung für den Betriebsstandort eines Autohauses an der
Dürener Straße. Konkret soll die Betriebserweiterung des bestehenden Betriebes
planungsrechtlich vorbereitet und dadurch zur Bestandssicherung beigetragen
werden. Zur Betriebserweiterung sind der Neubau eines Gebäudekomplexes mit
Ausstellungsräumen und Präsentationsflächen, ein Parkplatz sowie eine
Tiefgarage auf den Flächen südwestlich des bestehenden Betriebsstandortes
geplant.
Hierzu ist die Änderung der
Flächennutzungsplandarstellung von ‚Grünfläche‘ in ‚gewerbliche Baufläche‘
erforderlich. Im Parallelverfahren wird aktuell die 1. Änderung des
Bebauungsplans 273 – Hover Mühlenfeld – aufgestellt (Vorlagen-Nr. 386/20).
Der Entwurf der 18. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 18.01.2019 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Absatz 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gefasst (Vorlagen-Nr. 384/20). Der Entwurf der 18.
Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 15.01.2021 bis 19.02.2021
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung
beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der
Beteiligungen keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen Bedenken
und Anregungen zu Niederschlagswasser, Bergbau, Gewässerschutz, Erschließung,
Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutz. Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand
der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung
nicht relevant sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren
weitergehend behandelt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit
sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4 beigefügt. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Aufstellung der 18. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung gebeten. Die landesplanerische Zustimmung erfolgte mit Schreiben
der Bezirksregierung vom 20.02.2018.
Der Entwurf der 18. Änderung des
Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld - ist als Anlage 2 und
seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 18. Änderung des
Flächennutzungsplans - Westlich Hover Mühlenfeld – mit Begründung zu
beschließen.
Das
Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazität in
der Abteilung 610.