Betreff
18. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Hover Mühlenfeld -;
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
140/21
Aktenzeichen
610.51.10.01-18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 (Vorlagen-Nr. 355/18) die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ziel der Planung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für den Betriebsstandort eines Autohauses an der Dürener Straße. Konkret soll die Betriebserweiterung des bestehenden Betriebes planungsrechtlich vorbereitet und dadurch zur Bestandssicherung beigetragen werden. Zur Betriebserweiterung sind der Neubau eines Gebäudekomplexes mit Ausstellungsräumen und Präsentationsflächen, ein Parkplatz sowie eine Tiefgarage auf den Flächen südwestlich des bestehenden Betriebsstandortes geplant.

Hierzu ist die Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von ‚Grünfläche‘ in ‚gewerbliche Baufläche‘ erforderlich. Im Parallelverfahren wird aktuell die 1. Änderung des Bebauungsplans 273 – Hover Mühlenfeld – aufgestellt (Vorlagen-Nr. 386/20).

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 18.01.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beteiligt.

In seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst (Vorlagen-Nr. 384/20). Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 15.01.2021 bis 19.02.2021 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Beteiligungen keine Stellungnahmen eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zu Niederschlagswasser, Bergbau, Gewässerschutz, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutz. Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4 beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Die landesplanerische Zustimmung erfolgte mit Schreiben der Bezirksregierung vom 20.02.2018.

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld - ist als Anlage 2 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Hover Mühlenfeld – mit Begründung zu beschließen.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazität in der Abteilung 610.