hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlage
2 und 3) einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung
am 11.02.2021 (Vorlagen-Nr. 026/21) die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß –
umfasst ein ca. 3.200 m² großes Gebiet und überlagert einen Teilbereich des
Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß –, der seit dem 31.07.1998
rechtskräftig ist. Die überplante Fläche wird als öffentliche Parkplatzfläche
des Sportzentrums genutzt.
Mit der Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplans 248 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines 4- bis 5-gruppigen Kindergartens geschaffen werden, um
den Bedarf an Kindergartenplätzen in geeigneter, wohngebietsnaher Lage decken
zu können.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Änderung des dort geltenden Bebauungsplans erforderlich: Die hier festgesetzte „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Öffentliche Parkfläche“ soll zukünftig durch die „Fläche für den Gemeinbedarf: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ überplant werden. Die Zweckbestimmung „Kindergarten“ soll die zukünftige Nutzung der Gemeinbedarfsfläche hier eindeutig festsetzen.
Insgesamt entfallen durch die 2. Änderung ca. 105 Parkplätze auf dem Gelände des Sportzentrums. Durch die Neuorganisation der Parkplatzfläche können auf dem vorhandenen Gelände zusätzlich 67 neue Parkplätze errichtet werden (siehe Abb. 6 in der Begründung). Im Zufahrtsberejch zum Vereinsheim des ehemaligen SC Laurenzberg können weitere 16 Stellplätze angeordnet werden. Somit werden nach der Neuorganisation insgesamt ca. 174 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die gegenüber dem heutigen Stellplatzbestand entfallenden 22 Stellplätze werden im Bereich der „Sackgasse“ Jülicher Straße zur Verfügung gestellt.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt: Daher wird gemäß §
13a BauGB auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet, ebenso ist kein
Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich.
Der
Planentwurf wurde in der Zeit vom 05.03.2021 bis zum 19.03.2021 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt und zusätzlich im Internet veröffentlicht. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Aus der frühzeitigen
Beteiligung sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Stadt
eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 5
und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt,
den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß –
einschließlich Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Gutachten:
Folgende Gutachten wurden
beauftragt:
·
Artenschutzprüfung ASP I,
Haese – Büro für Umweltplanung, Stolberg
·
Entwässerungskonzept, Ingenieurbüro
Achten und Jansen GmbH, Aachen
Die Gutachten befinden
sich derzeit in Bearbeitung und können im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei
der Verwaltung eingesehen werden.
Haushaltsmittel für Gutachten
stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung –
geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur
Verfügung.
Die
Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der
Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.