Die Beiratsmitglieder werden von
dem Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Beiratsmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
In analoger Anwendung zu § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Beiratsmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Keine
Keine