hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Session 2020/2021
Dem Antrag des
Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler vom 23. Februar 2021 auf Gewährung eines
städtischen Zuschusses nach Ziffer 10.3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler
über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung in Höhe von 6.000,00 €
wird nach Rechtskraft des Haushaltes zugestimmt.
Mit Schreiben vom
23. Februar 2021 hat das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler, vertreten
durch den Schatzmeister Herrn Christian Wolny, einen Antrag auf Auszahlung der
Pauschalförderung für die Session 2020/2021 gestellt (Anlage).
Über den vorgenannten
Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019
beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Zuschüssen zur Kulturförderung“ die Verwaltung ermächtigt, sachgerecht und
zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden.
Gemäß Ziffer 5.3 der
Richtlinien erhält das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler einen jährlichen
Zuschuss zur Durchführung des Rosenmontagszuges in Höhe von 6.000,00 €.
Aufgrund der
weiterhin andauernden Covid-19 Pandemie fand die Karnevalssession 2020/2021
nicht statt. Somit wurde dementsprechend am 15. Februar 2021 der
Rosenmontagszug nicht durchgeführt. Aus diesem Grund wäre dem Karnevals-Komitee
der Stadt Eschweiler die Pauschalförderung im Haushaltsjahr 2021 nicht zu
gewähren.
Aus dem Antrag des
Karnevals-Komitees geht allerdings hervor, dass das Karnevals-Komitee auf den
Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € angewiesen sei, da diverse Kosten zu decken
seien. Aufgrund der ausgefallenden Karnevalssession seien Spenden,
Eintrittsgelder und der Zuggroschen in diesem Jahr entfallen. Diese Gelder, vor
allem aber die Spenden, deckten bisher einen sehr großen Teil der Kosten.
Gemäß Ziffer 10.3
der Richtlinien kann der Kulturausschuss über sonstige Anträge zur Kulturförderung,
die nicht durch die Vorgabe dieser Richtlinien geregelt werden, gesondert
entscheiden.
Mit Hinblick darauf,
dass der Eschweiler Karneval mit Eindämmung der Covid-19 Pandemie wieder
stattfinden und das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler seinen gewohnten
Aufgaben wieder nachgehen könne, soll eine Förderung des Karnevals-Komitees
unter dem Aspekt der Brauchtumspflege in Betracht gezogen werden. Entsprechende
Mittel sind im Haushalt 2021 für das Karnevals-Komitee veranschlagt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dem Antrag des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler auf
Auszahlung der Pauschalförderung auf der Grundlage von Ziffer 5.3 der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ nicht zu
entsprechen, sondern einem Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € auf der Grundlage
der Ziffer 10.3 zuzustimmen.
Im Haushaltsentwurf 2021 sind bei Produkt 042810101 –
Kulturveranstaltungen und –förderung, Sachkonto 53118050 (Zuschüsse an Verbände
und Vereine) Mittel in Höhe von insgesamt 7.550,00 € eingestellt worden.
keine personellen
Auswirkungen