Betreff
Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Session 2020/2021
Vorlage
081/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Antrag des Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler vom 23. Februar 2021 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses nach Ziffer 10.3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung in Höhe von 6.000,00 € wird nach Rechtskraft des Haushaltes zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 23. Februar 2021 hat das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler, vertreten durch den Schatzmeister Herrn Christian Wolny, einen Antrag auf Auszahlung der Pauschalförderung für die Session 2020/2021 gestellt (Anlage).

 

Über den vorgenannten Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ die Verwaltung ermächtigt, sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden.

 

Gemäß Ziffer 5.3 der Richtlinien erhält das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler einen jährlichen Zuschuss zur Durchführung des Rosenmontagszuges in Höhe von 6.000,00 €.

 

Aufgrund der weiterhin andauernden Covid-19 Pandemie fand die Karnevalssession 2020/2021 nicht statt. Somit wurde dementsprechend am 15. Februar 2021 der Rosenmontagszug nicht durchgeführt. Aus diesem Grund wäre dem Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler die Pauschalförderung im Haushaltsjahr 2021 nicht zu gewähren.

 

Aus dem Antrag des Karnevals-Komitees geht allerdings hervor, dass das Karnevals-Komitee auf den Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € angewiesen sei, da diverse Kosten zu decken seien. Aufgrund der ausgefallenden Karnevalssession seien Spenden, Eintrittsgelder und der Zuggroschen in diesem Jahr entfallen. Diese Gelder, vor allem aber die Spenden, deckten bisher einen sehr großen Teil der Kosten.

 

Gemäß Ziffer 10.3 der Richtlinien kann der Kulturausschuss über sonstige Anträge zur Kulturförderung, die nicht durch die Vorgabe dieser Richtlinien geregelt werden, gesondert entscheiden.

 

Mit Hinblick darauf, dass der Eschweiler Karneval mit Eindämmung der Covid-19 Pandemie wieder stattfinden und das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler seinen gewohnten Aufgaben wieder nachgehen könne, soll eine Förderung des Karnevals-Komitees unter dem Aspekt der Brauchtumspflege in Betracht gezogen werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 für das Karnevals-Komitee veranschlagt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler auf Auszahlung der Pauschalförderung auf der Grundlage von Ziffer 5.3 der „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ nicht zu entsprechen, sondern einem Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € auf der Grundlage der Ziffer 10.3 zuzustimmen.

 


Im Haushaltsentwurf 2021 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderung, Sachkonto 53118050 (Zuschüsse an Verbände und Vereine) Mittel in Höhe von insgesamt 7.550,00 € eingestellt worden.

 


keine personellen Auswirkungen