Die Ausschussmitglieder, die
bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden, werden vom Vorsitzenden
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Erklärung kann durch religiöse
Beteuerung mit den Worten
„Ich verpflichte mich, so wahr
mir Gott helfe.“
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder
anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits
in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
keine
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