Zu Schriftführern
für die Sitzungen der Arbeitsgruppe Kinderspielplätze und Jugendtreffpunkte
werden bis auf Widerruf bestellt:
-
Noel
Burlet
-
Nicole
Schiffer
-
Christian
Kolf
Der zuständige
Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu
amtieren haben.
Die Niederschriften
über die Sitzungen werden von der/dem Vorsitzenden und einer/einem
Schriftführer/in unterzeichnet. Die/der Schriftführer/in wird von den
Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor die
Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist
der/die Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes
zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere
Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche
Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW, der für
die vom Rat gebildeten Arbeitsgruppen analog angewandt wird.
Keine
Keine