Aufgrund der
Anmeldezahlen zum Schuljahr 2021/22 wird die Option geschaffen, die Zügigkeit
der Eingangsklassen an folgenden Eschweiler Grundschulen zunächst für das
Schuljahr 2021/22 als Maximalgröße wie folgt festzulegen:
KGS Bergrath 3-zügig
KGS Don Bosco-Schule 4–zügig
KGS Dürwiß 4-zügig
Die KGS
Barbaraschule wird grundsätzlich drei- bis vierzügig geführt.
Die tatsächliche
Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der zum Schuljahresbeginn tatsächlich
aufgenommenen Schüler/innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit
führen.
Aufgrund der in der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2008/2009 bis
2010/2011 ermittelten Schülerzahlen wurden die Zügigkeiten für die Eschweiler
Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 durch Schulausschussbeschluss vom
07.11.2007 im Einzelnen festgelegt.
Danach wurde für die
KGS Barbaraschule, die damals noch nur aus dem heutigen Hauptstandort bestand,
eine Zweizügigkeit, für die KGS Röthgen – dem heutigen Teilstandort der
Barbaraschule – ebenfalls die Zweizügigkeit festgelegt, für die KGS Dürwiß und
Don Bosco-Schule wurde jeweils die Dreizügigkeit und für die KGS Bergrath eine
gemischte Zwei-bis Dreizügigkeit festgelegt.
Bereits bei der
letzten Fortschreibung des letzten Schulentwicklungsplanes (SEP) 2016 zum
Schuljahr 2018/19 und auch im Rahmen der Verwaltungsvorlagen zum Ausbau des
offenen Ganztags wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass
abzusehen ist, dass die bestehenden Zügigkeiten an manchen Grundschulen
dauerhaft nicht ausreichen.
Wenngleich sich die
Neuauflage des SEP in diesem Jahr noch in Bearbeitung befindet, wurde im Rahmen
des diesjährigen Anmeldeverfahrens bereits deutlich, dass die hohen
Anmeldezahlen an der KGS Don Bosco, Dürwiß und Bergrath bereits zu hohen
Ablehnungen führen würden, wenn die Zügigkeit nicht erhöht wird bzw. die
tatsächlichen Aufnahmeanzahl nicht deutlich von der Anzahl der Anmeldungen
abweicht. Letzteres ist möglich, wenn die Anzahl der Kinder, für die die
Schulleitung beim Anmeldegespräch einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
vermutet und ein sog. AOSF-Verfahren (Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs) beantragt, tatsächlich nicht aufgenommen
werden können. Diese Kinder können bei Schulen des gemeinsamen Lernens inklusiv
beschult werden. Wenn Eltern allerdings den Besuch einer Förderschule wünschen,
kommt es nicht zu einer Beschulung an einer Regelschule. Vor diesem Hintergrund
ist in der unten aufgeführten Tabelle u.a. die Anzahl der evt. nicht oder nur
eingeschränkt schulfähigen Schülerinnen und Schüler angegeben, zu denen zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage noch keine Erkenntnisse
vorliegen, ob sie an der angemeldeten Grundschule aufgenommen werden (können).
Gemäß § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG) darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt. Der Schulträger berechnet die kommunale
Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die
voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf
der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Erhöht sich die Schülerzahl bis zum 1. August gegenüber dem Berechnungsstichtag
15.1., ist die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig, soweit die unter
Berücksichtigung der erhöhten Schülerzahl und der Berechnungsgrundsätze nach §
6 a Abs 2 VO zur § 93 Abs. 2 SchulG sich ergebende Höchstzahl der zu bildenden
Klassen nicht überschritten wird.
Hieraus ergibt sich
später auch die Zuweisung von Lehrerstunden. Es wird deutlich, dass hierfür
eine enge Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht erforderlich ist. Die
Schulleitungen sind aufgefordert, eine korrekte, immer wieder tagesaktuelle
Pflege der sog. Schips-Daten vorzunehmen, einer statistischen Erhebung, bei der
die Schulleitungen ihre Anmeldezahlen einzugeben haben.
Unmittelbar nach dem
15.1. haben Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und der für die Eschweiler
Grundschulen zuständigen Schulrätin Frau Unland und dem für
Eingangsklassenbildung zuständigen Schulrat Herrn Funk über die bestehenden
Anmeldezahlen und die sich daraus ergebenden zu bildenden Eingangsklassen
stattgefunden. Auf der Grundlage der o.g. Berechnung können nach dem Stand
15.3.2021 an Eschweiler Grundschulen insgesamt 25 Eingangsklassen gebildet
werden. Dies wurde so am gleichen Tag mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt.
Auf Vorschlag des Schulträgers wurde folgende Verteilung vereinbart:
Schule |
Angemeldete Erstklässler |
Schülerzahlen laut SEP |
Klassenanzahl laut SEP |
Tatsächlich zu bildende Klassen |
KGS Barbaraschule |
74, davon 42 am Hauptstandort Stich und 32 am Teilstandort Röthgen von den 74 SuS wurde für 3 ein AOSF beantragt |
82 |
4 |
3 |
KGS Don Bosco |
83, davon 3 Rückstellungen, 4 Förderschulwünsche |
88 |
4 |
4 bzw. 3, falls die Zahlen sich bis zum Aufnahmezeitpunkt entsprechend
entwickeln |
EGS Stadtmitte |
43, davon 2 Rückstellungen, 7 Förderschulwünsche |
47 |
2 |
2 |
KGS Bergrath |
60, davon 3 Förderschulwünsche und 2 Rückstellungen |
59 |
3 |
3 |
KGS Bohl |
53, davon 4 Förderschulwünsche |
44 |
2 |
2 Es ist evt. vereinzelt mit Ablehnungen zu
rechnen |
KGS Dürwiß |
95, davon 1 Rückstellung und 2 AO-SF-Verfahren |
80 |
3 |
4 |
KGS Eduard-Mörike |
55, davon 1 Rückstellung und 5 AO-SF Verfahren |
57 |
2 |
2 Es ist evt. vereinzelt mit Ablehnungen zu
rechnen |
KGS Kinzweiler |
41 |
42 |
2 |
2 |
KGS Röhe |
31, davon 2 Förderschulwünsche |
21 |
1 |
1 Es ist von 2 Ablehnungen auszugehen. |
GGS Weisweiler |
51 |
55 |
2 |
2 |
insgesamt |
584 Erstklässler |
575 |
25 |
25 |
Nach den
AVO-Richtlinien dürften 25,26 somit abgerundet 25 Klassen gebildet werden.
Der Schulträger hat
im Rahmen des letzten SEP auf der rechtlichen Grundlage von § 46 Abs.3 SchulG
i.V.m. den VV zu § 6 a AVO-RL sein Recht auf Begrenzung der Aufnahmekapazitäten
in den Eingangsklassen wahrgenommen. Danach wurde auf einvernehmlich geäußerten
Wunsch der damals amtierenden Grundschulschulleiterinnen und -schulleiter bei
den Schulen mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens (GL) und der Barbaraschule
die Aufnahmekapazität auf 24 pro Klasse begrenzt, außer bei den Schulen GGS und
KGS Röhe. Diese sollten aufgrund ihrer besonderen Situation (einzige GGS und
damals gefährdeter Schulstandort Röhe) ebenso wie die Grundschulen ohne
GL-Angebot (Dürwiß und Kinzweiler) bis zu 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen
dürfen.
Aufgrund der
aktuellen Anmeldezahlen und unter Beachtung der vorgenannten
Aufnahmekapazitäten hätten somit an den Standorten Dürwiß und Don Bosco die
meisten Kinder abgelehnt werden müssen, wenn die bisher bestehende Zügigkeit
Bestand hätte. Daher wurde seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den
betroffenen Schulleitungen die getroffene Wahl getroffen. Nach der Prognose
wurde davon ausgegangen, dass am Standort der Barbaraschule eine vierte Klasse
einzurichten ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass 71 Kinder aufgenommen
werden können und 74 angemeldet sind, davon aber 3 mit vermutetem
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, ist davon auszugehen, dass auch ohne
Erhöhung der Zügigkeit alle angemeldeten Erstklässler aufgenommen werden
können. Da die Barbaraschule keine GL-Schule ist, dürfen dort Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht beschult werden und würden bei
Bestätigung des Bedarfs eine andere Schule des Gemeinsamen Lernens oder eine
Förderschule besuchen müssen.
Mit der Einrichtung
einer weiteren Klasse und der (wenn auch nur sporadisch) erhöhten Zügigkeit
einer Schule geht ein räumlicher Mehrbedarf einher. Wie bereits im Rahmen der
OGS-Qualitätsentwicklung mehrfach thematisiert wurde, stoßen einige Schulen
dabei an ihre Grenzen, wenn das bisherige pädagogische Konzept beibehalten
wird. Dazu zählt auch die KGS Don Bosco-Schule. Die Bildung einer weiteren
Klasse ist in diesem Jahr möglich, da ein bis zur Fertigstellung der
Turn-/Mehrzweckhalle dort als Gymnastikraum genutzter Raum im Keller nunmehr
als Differenzierungsraum genutzt werden kann, so dass ein weiterer Klassenraum
zur Verfügung steht. Sollte sich allerdings die Zügigkeit dauerhaft erhöhen,
müssen weitere Räume geschaffen werden.
Da der räumliche
Mehrbedarf für die KGS Don Bosco vorauszusehen war, wurde bereits im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen der Bedarf für eine weitere Klassenausstattung
berücksichtigt, ebenso hat die KGS Bergrath bereits neue Klassenmöbel erhalten.
Für die KGS Dürwiß ist allerdings nun eine zusätzliche Klassenausstattung erforderlich,
da ein bisher als Fachraum ausgestatteter Raum mit Klassenraummöbeln
auszustatten ist. Für die Finanzierung dieses Mehraufwands wurden Mittel aus
dem aktuellen Förderprogramm zur Ausstattung von Offenen Ganztagsgrundschulen
„Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder“ beantragt. Bei Bewilligung verbleibt ein Eigenanteil von 15 %
bei der Stadt.
Einhergehend mit der
Bildung weiterer Klassen ist selbstverständlich auch ein Mehrbedarf an
personeller Ausstattung des pädagogischen Personals. Die Zuweisung der
erforderlichen Lehrerstunden erfolgt durch die Schulaufsicht. Für
diesbezügliche Rückfragen steht die zuständige Schulrätin im Schulausschuss zur
Verfügung.
Im Rahmen des
aktuell neu aufgelegten SEP wird die weitere Entwicklung der Zügigkeiten für
alle Schulen dargestellt.
Fazit:
Im Vorgriff auf die
Ergebnisse des SEPs 2021 schlägt die Verwaltung daher vor, die Zügigkeiten –
wie im Beschlussentwurf aufgeführt – zunächst für das nächste Schuljahr bedarfsorientiert
anzupassen, mit der Folge, dass die Schulen im Bedarfsfall handlungsfähig sind
und eine weitere Klassen bilden können. Hinsichtlich der Barbaraschule handelt
es sich um eine Anpassung an die geänderte rechtliche Rahmenbedingung (Auflösung
der KGS Röthgen und Fortführung der KGS Barbaraschule als Verbundschule
erweitert um den Teilstandort Röthgen).
Sollten alle
Rückstellungen und von den Schulleitungen beantragten AOSF-Verfahren
antragsgemäß genehmigt werden, würde sich die Schülerzahl auf der Grundlage der
bisherigen Anmeldezahlen so deutlich reduzieren, dass eine Zügigkeitenerhöhung
an der KGS Don Bosco evt. nicht erforderlich würde. Es ist allerdings auch zu
berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch insgesamt 7 Kinder
aus dem Stadtgebiet nicht angemeldet waren.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Zügigkeiten an einzelnen Schulstandorten zu Ablehnungen aufgrund nicht vorhandener Kapazität kommen kann. Sehr wahrscheinlich werden an der KGS Röhe 2 Kinder aus diesem Grund eine Ablehnung erfahren. Alternativplätze stehen an der KGS Kinzweiler zur Verfügung. Darüber hinaus könnte es – wie in der Tabelle ausgeführt – in Bohl und evt. auch an der KGS Eduard-Mörike zu Ablehnungen kommen. Alternativ können Plätze angeboten werden in Bergrath (bei Dreizügigkeit), an der EGS, in Kinzweiler und an der Don Bosco-Schule, falls diese vierzügig wird.
Unter Produkt 032110101 werden im laufenden Haushaltsjahr
2021 unter IV00BGA010 – Ausstattung KGS Dürwiß – zusätzlich 9.000 Euro zur
Finanzierung eines weiteren Klassensatzes benötigt. Bei Bewilligung verbleibt
ein Eigenanteil von 15 % bei der Kommune.
Schulträgerrelevante
personelle Auswirkungen sind mit der Festsetzung der Zügigkeiten nicht
verbunden.