Betreff
Erhöhung der Zügigkeit an einzelnen Grundschulen
Vorlage
052/21
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2021/22 wird die Option geschaffen, die Zügigkeit der Eingangsklassen an folgenden Eschweiler Grundschulen zunächst für das Schuljahr 2021/22 als Maximalgröße wie folgt festzulegen:

KGS Bergrath               3-zügig

KGS Don Bosco-Schule 4–zügig

KGS Dürwiß                 4-zügig

 

Die KGS Barbaraschule wird grundsätzlich drei- bis vierzügig geführt.

 

Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der zum Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler/innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.

 


Aufgrund der in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2008/2009 bis 2010/2011 ermittelten Schülerzahlen wurden die Zügigkeiten für die Eschweiler Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 durch Schulausschussbeschluss vom 07.11.2007 im Einzelnen festgelegt.

 

Danach wurde für die KGS Barbaraschule, die damals noch nur aus dem heutigen Hauptstandort bestand, eine Zweizügigkeit, für die KGS Röthgen – dem heutigen Teilstandort der Barbaraschule – ebenfalls die Zweizügigkeit festgelegt, für die KGS Dürwiß und Don Bosco-Schule wurde jeweils die Dreizügigkeit und für die KGS Bergrath eine gemischte Zwei-bis Dreizügigkeit festgelegt.

 

Bereits bei der letzten Fortschreibung des letzten Schulentwicklungsplanes (SEP) 2016 zum Schuljahr 2018/19 und auch im Rahmen der Verwaltungsvorlagen zum Ausbau des offenen Ganztags wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass abzusehen ist, dass die bestehenden Zügigkeiten an manchen Grundschulen dauerhaft nicht ausreichen.

 

Wenngleich sich die Neuauflage des SEP in diesem Jahr noch in Bearbeitung befindet, wurde im Rahmen des diesjährigen Anmeldeverfahrens bereits deutlich, dass die hohen Anmeldezahlen an der KGS Don Bosco, Dürwiß und Bergrath bereits zu hohen Ablehnungen führen würden, wenn die Zügigkeit nicht erhöht wird bzw. die tatsächlichen Aufnahmeanzahl nicht deutlich von der Anzahl der Anmeldungen abweicht. Letzteres ist möglich, wenn die Anzahl der Kinder, für die die Schulleitung beim Anmeldegespräch einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf vermutet und ein sog. AOSF-Verfahren (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) beantragt, tatsächlich nicht aufgenommen werden können. Diese Kinder können bei Schulen des gemeinsamen Lernens inklusiv beschult werden. Wenn Eltern allerdings den Besuch einer Förderschule wünschen, kommt es nicht zu einer Beschulung an einer Regelschule. Vor diesem Hintergrund ist in der unten aufgeführten Tabelle u.a. die Anzahl der evt. nicht oder nur eingeschränkt schulfähigen Schülerinnen und Schüler angegeben, zu denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verwaltungsvorlage noch keine Erkenntnisse vorliegen, ob sie an der angemeldeten Grundschule aufgenommen werden (können).

 

Gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Der Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Erhöht sich die Schülerzahl bis zum 1. August gegenüber dem Berechnungsstichtag 15.1., ist die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig, soweit die unter Berücksichtigung der erhöhten Schülerzahl und der Berechnungsgrundsätze nach § 6 a Abs 2 VO zur § 93 Abs. 2 SchulG sich ergebende Höchstzahl der zu bildenden Klassen nicht überschritten wird.

 

Hieraus ergibt sich später auch die Zuweisung von Lehrerstunden. Es wird deutlich, dass hierfür eine enge Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht erforderlich ist. Die Schulleitungen sind aufgefordert, eine korrekte, immer wieder tagesaktuelle Pflege der sog. Schips-Daten vorzunehmen, einer statistischen Erhebung, bei der die Schulleitungen ihre Anmeldezahlen einzugeben haben.

 

Unmittelbar nach dem 15.1. haben Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und der für die Eschweiler Grundschulen zuständigen Schulrätin Frau Unland und dem für Eingangsklassenbildung zuständigen Schulrat Herrn Funk über die bestehenden Anmeldezahlen und die sich daraus ergebenden zu bildenden Eingangsklassen stattgefunden. Auf der Grundlage der o.g. Berechnung können nach dem Stand 15.3.2021 an Eschweiler Grundschulen insgesamt 25 Eingangsklassen gebildet werden. Dies wurde so am gleichen Tag mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt. Auf Vorschlag des Schulträgers wurde folgende Verteilung vereinbart:

 

Schule

Angemeldete Erstklässler

Schülerzahlen

laut SEP

Klassenanzahl

laut SEP

Tatsächlich zu bildende Klassen

KGS Barbaraschule

74,

davon 42 am Hauptstandort Stich

und 32 am Teilstandort Röthgen

von den 74 SuS wurde für 3 ein AOSF beantragt

82

4

3

KGS Don Bosco

83,

davon 3 Rückstellungen, 4 Förderschulwünsche

88

4

4 bzw. 3, falls die Zahlen sich bis zum Aufnahmezeitpunkt entsprechend entwickeln

EGS Stadtmitte

43,

davon 2 Rückstellungen, 7 Förderschulwünsche

47

2

2

KGS Bergrath

60,

davon 3 Förderschulwünsche und 2 Rückstellungen

59

3

3

KGS Bohl

53,

davon 4 Förderschulwünsche

44

2

2

Es ist evt. vereinzelt mit Ablehnungen zu rechnen

KGS Dürwiß

95,

davon 1 Rückstellung und 2 AO-SF-Verfahren

80

3

4

KGS Eduard-Mörike

55,

davon 1 Rückstellung und 5 AO-SF Verfahren

57

2

2

Es ist evt. vereinzelt mit Ablehnungen zu rechnen

KGS Kinzweiler

41

42

2

2

KGS Röhe

31,

davon 2 Förderschulwünsche

21

1

1

Es ist von 2 Ablehnungen auszugehen.

GGS Weisweiler

51

55

2

2

 

insgesamt

584 Erstklässler

575

25

25

 

Nach den AVO-Richtlinien dürften 25,26 somit abgerundet 25 Klassen gebildet werden.

 

Der Schulträger hat im Rahmen des letzten SEP auf der rechtlichen Grundlage von § 46 Abs.3 SchulG i.V.m. den VV zu § 6 a AVO-RL sein Recht auf Begrenzung der Aufnahmekapazitäten in den Eingangsklassen wahrgenommen. Danach wurde auf einvernehmlich geäußerten Wunsch der damals amtierenden Grundschulschulleiterinnen und -schulleiter bei den Schulen mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens (GL) und der Barbaraschule die Aufnahmekapazität auf 24 pro Klasse begrenzt, außer bei den Schulen GGS und KGS Röhe. Diese sollten aufgrund ihrer besonderen Situation (einzige GGS und damals gefährdeter Schulstandort Röhe) ebenso wie die Grundschulen ohne GL-Angebot (Dürwiß und Kinzweiler) bis zu 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen dürfen.

 

Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen und unter Beachtung der vorgenannten Aufnahmekapazitäten hätten somit an den Standorten Dürwiß und Don Bosco die meisten Kinder abgelehnt werden müssen, wenn die bisher bestehende Zügigkeit Bestand hätte. Daher wurde seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen die getroffene Wahl getroffen. Nach der Prognose wurde davon ausgegangen, dass am Standort der Barbaraschule eine vierte Klasse einzurichten ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass 71 Kinder aufgenommen werden können und 74 angemeldet sind, davon aber 3 mit vermutetem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, ist davon auszugehen, dass auch ohne Erhöhung der Zügigkeit alle angemeldeten Erstklässler aufgenommen werden können. Da die Barbaraschule keine GL-Schule ist, dürfen dort Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht beschult werden und würden bei Bestätigung des Bedarfs eine andere Schule des Gemeinsamen Lernens oder eine Förderschule besuchen müssen. 

 

Mit der Einrichtung einer weiteren Klasse und der (wenn auch nur sporadisch) erhöhten Zügigkeit einer Schule geht ein räumlicher Mehrbedarf einher. Wie bereits im Rahmen der OGS-Qualitätsentwicklung mehrfach thematisiert wurde, stoßen einige Schulen dabei an ihre Grenzen, wenn das bisherige pädagogische Konzept beibehalten wird. Dazu zählt auch die KGS Don Bosco-Schule. Die Bildung einer weiteren Klasse ist in diesem Jahr möglich, da ein bis zur Fertigstellung der Turn-/Mehrzweckhalle dort als Gymnastikraum genutzter Raum im Keller nunmehr als Differenzierungsraum genutzt werden kann, so dass ein weiterer Klassenraum zur Verfügung steht. Sollte sich allerdings die Zügigkeit dauerhaft erhöhen, müssen weitere Räume geschaffen werden.

 

Da der räumliche Mehrbedarf für die KGS Don Bosco vorauszusehen war, wurde bereits im Rahmen der Haushaltsanmeldungen der Bedarf für eine weitere Klassenausstattung berücksichtigt, ebenso hat die KGS Bergrath bereits neue Klassenmöbel erhalten. Für die KGS Dürwiß ist allerdings nun eine zusätzliche Klassenausstattung erforderlich, da ein bisher als Fachraum ausgestatteter Raum mit Klassenraummöbeln auszustatten ist. Für die Finanzierung dieses Mehraufwands wurden Mittel aus dem aktuellen Förderprogramm zur Ausstattung von Offenen Ganztagsgrundschulen „Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beantragt. Bei Bewilligung verbleibt ein Eigenanteil von 15 % bei der Stadt.

 

Einhergehend mit der Bildung weiterer Klassen ist selbstverständlich auch ein Mehrbedarf an personeller Ausstattung des pädagogischen Personals. Die Zuweisung der erforderlichen Lehrerstunden erfolgt durch die Schulaufsicht. Für diesbezügliche Rückfragen steht die zuständige Schulrätin im Schulausschuss zur Verfügung.

 

Im Rahmen des aktuell neu aufgelegten SEP wird die weitere Entwicklung der Zügigkeiten für alle Schulen dargestellt.

 

 

Fazit:

 

Im Vorgriff auf die Ergebnisse des SEPs 2021 schlägt die Verwaltung daher vor, die Zügigkeiten – wie im Beschlussentwurf aufgeführt – zunächst für das nächste Schuljahr bedarfsorientiert anzupassen, mit der Folge, dass die Schulen im Bedarfsfall handlungsfähig sind und eine weitere Klassen bilden können. Hinsichtlich der Barbaraschule handelt es sich um eine Anpassung an die geänderte rechtliche Rahmenbedingung (Auflösung der KGS Röthgen und Fortführung der KGS Barbaraschule als Verbundschule erweitert um den Teilstandort Röthgen).

 

Sollten alle Rückstellungen und von den Schulleitungen beantragten AOSF-Verfahren antragsgemäß genehmigt werden, würde sich die Schülerzahl auf der Grundlage der bisherigen Anmeldezahlen so deutlich reduzieren, dass eine Zügigkeitenerhöhung an der KGS Don Bosco evt. nicht erforderlich würde. Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch insgesamt 7 Kinder aus dem Stadtgebiet nicht angemeldet waren.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Zügigkeiten an einzelnen Schulstandorten zu Ablehnungen aufgrund nicht vorhandener Kapazität kommen kann. Sehr wahrscheinlich werden an der KGS Röhe 2 Kinder aus diesem Grund eine Ablehnung erfahren. Alternativplätze stehen an der KGS Kinzweiler zur Verfügung. Darüber hinaus könnte es – wie in der Tabelle ausgeführt – in Bohl und evt. auch an der KGS Eduard-Mörike zu Ablehnungen kommen. Alternativ können Plätze angeboten werden in Bergrath (bei Dreizügigkeit), an der EGS, in Kinzweiler und an der Don Bosco-Schule, falls diese vierzügig wird.  


Unter Produkt 032110101 werden im laufenden Haushaltsjahr 2021 unter IV00BGA010 – Ausstattung KGS Dürwiß – zusätzlich 9.000 Euro zur Finanzierung eines weiteren Klassensatzes benötigt. Bei Bewilligung verbleibt ein Eigenanteil von 15 % bei der Kommune.

 


Schulträgerrelevante personelle Auswirkungen sind mit der Festsetzung der Zügigkeiten nicht verbunden.