Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
037/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:

 

-          David Schyns

-          Lisa Jahn

 

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.

 

 

 


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.

 

Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.