Die Ausführungen der Verwaltung
zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung
der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2020 werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am
14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung
eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2020 (Datenbestand vom 18.01.2021) dargestellt.
Inkassounternehmen
Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.
Bislang wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:
Übermittlungsdatum |
Niederschlagungszeitraum |
Fallzahl |
Forderungshöhe |
16.10.2017 |
01.01.2015 –
04.07.2017 |
798 |
1.032.937
Euro |
06.03.2018 |
05.07.2017 –
31.12.2017 |
150 |
94.787 Euro |
20.08.2018 |
01.01.2018 –
31.07.2018 |
138 |
97.548 Euro |
07.03.2019 |
01.08.2018 –
31.01.2019 |
139 |
103.702 Euro |
31.10.2019 |
01.02.2019 –
31.08.2019 |
176 |
273.252 Euro |
18.05.2020 |
01.09.2019 –
31.03.2020 |
119 |
92.136 Euro |
04.12.2020 |
01.04.2020 –
31.10.2020 |
124 |
71.142 Euro |
|
1.644 |
1.765.504
Euro |
Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 30.12.2020 insgesamt wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung: 200 Fälle
Bestand bei der BHI zum 30.12.2020: 1.444 Fälle
Zahlungseingänge
·
Verrechnete
Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI 11.157,06 Euro
·
Erfolgsvergütung
der BHI
-3.242,20 Euro
zzgl.
Mehrwertsteuer -610,65 Euro
Summe -3.852,65 Euro
·
der BHI gemeldete
Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler
-1.046,95 Euro
=> Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler 6.257,26 Euro
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos wurden von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso wurden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion in dieser Zeit keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.
Seit dem 11.01.2021 wird der Vollstreckungsaußendienst insoweit eingeschränkt wahrgenommen, als dass Pfändungsankündigungen weiter über den Hausbriefkasten zugestellt werden, jedoch die Kommunikation mit den Schuldnern nicht mehr in deren Wohnung, sondern grundsätzlich schriftlich oder telefonisch erfolgt.
Im Übrigen wurde die Vollstreckung offener Forderungen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wird.
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand: 18.01.2021) wie folgt dar:
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitraum für die Jahre 2017 - 2020 (Stand 18.01.2021) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:
Stand 21.06.2017 (VV 121/17): 2.065.191,68 €
Stand 07.11.2017 (VV 321/17): 2.032.784,73 €
Stand 19.03.2018 (VV 095/18): 2.132.986,31 €
Stand 05.11.2018 (VV 311/18): 2.439.632,39 €
Stand
21.05.2019 (VV 144/19): 2.837.047,44 €
Stand
06.11.2019 (VV 379/19): 2.580.709,13 €
Stand
03.03.2020 (VV 079/20): 2.853.896,55 €
Stand
02.06.2020 (VV 154/20): 2.775.565,87 €
Stand
23.11.2020 (VV 414/20): 2.711.094,72 €
Stand 25.01.2021 (VV 034/21): 2.727.255,31 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Im Berichtszeitraum war das
Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3
Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten
Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 604.800,00 €.