Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
034/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2020 werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2020 (Datenbestand vom 18.01.2021) dargestellt.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Bislang wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagungszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

31.10.2019

01.02.2019 – 31.08.2019

176

   273.252 Euro

18.05.2020

01.09.2019 – 31.03.2020

119

     92.136 Euro

04.12.2020

01.04.2020 – 31.10.2020

124

     71.142 Euro

 

1.644

1.765.504 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 30.12.2020 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:              200 Fälle

Bestand bei der BHI zum 30.12.2020:                                                                            1.444 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Verrechnete Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI                                                          11.157,06 Euro

 

·         Erfolgsvergütung der BHI                                                                                                                        -3.242,20 Euro

zzgl. Mehrwertsteuer                                                                                                             -610,65 Euro

Summe                                                                                                                   -3.852,65 Euro

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                     -1.046,95 Euro

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                       6.257,26 Euro

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos wurden von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso wurden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion in dieser Zeit keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.

 

Seit dem 11.01.2021 wird der Vollstreckungsaußendienst insoweit eingeschränkt wahrgenommen, als dass Pfändungsankündigungen weiter über den Hausbriefkasten zugestellt werden, jedoch die Kommunikation mit den Schuldnern nicht mehr in deren Wohnung, sondern grundsätzlich schriftlich oder telefonisch erfolgt.

Im Übrigen wurde die Vollstreckung offener Forderungen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wird.

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand: 18.01.2021) wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitraum für die Jahre 2017 - 2020 (Stand 18.01.2021) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:

 

Stand 21.06.2017 (VV 121/17):  2.065.191,68 €

Stand 07.11.2017 (VV 321/17):  2.032.784,73 €

Stand 19.03.2018 (VV 095/18):  2.132.986,31 €

Stand 05.11.2018 (VV 311/18):  2.439.632,39 €

Stand 21.05.2019 (VV 144/19):  2.837.047,44 €

Stand 06.11.2019 (VV 379/19):  2.580.709,13 €

Stand 03.03.2020 (VV 079/20):  2.853.896,55 €

Stand 02.06.2020 (VV 154/20):  2.775.565,87 €

Stand 23.11.2020 (VV 414/20):  2.711.094,72 €

Stand 25.01.2021 (VV 034/21):  2.727.255,31 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Im Berichtszeitraum war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 604.800,00 €.