Die Migrantenvertreter werden von der Altersvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Integrationsratsmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt
Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und
die Ausschüsse geltenden Verfahrensregelungen auf den Integrationsrat analoge
Anwendung.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.