Zu Schriftführern für die Sitzungen des Integrationsrates werden bis auf Widerruf bestellt:
- Matthias Thelen
- Semiha Hüner
- Dounia Hamidi
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die Sitzungen werden von der/dem Vorsitzenden
und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von
den Mitgliedern bestellt. Dieses Verfahren wird für den Integrationsrat analog
angewendet
Bevor der Integrationsrat in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung
eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren
Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle
mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführer ist § 58 Abs.
7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine finanziellen
Auswirkungen