Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsvoranschläge für die Produkte
a) 05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen
-
b) 06 361 01 01 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege –
c) 06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –
d) 06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien –
e) 13 551 01 01 – Öffentliches Grün –
Teilbereich Kinderspielplätze –
entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 zur Kenntnis.
Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in
Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 3 a der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der
Jugendhilfe der vom Rat beschlossenen Mittel.
Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2021 die haushaltswirtschaftliche
Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.
Die den Jugendhilfeausschuss betreffenden Teilbereiche der
Haushaltssatzung sind in den Produkten
a) 05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen
–
b) 06 361 01 01 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege –
c) 06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –
d) 06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien – und
e) 13 551 01 01 – Öffentliches Grün –
Teilbereich Kinderspielplätze –
abgebildet (Anlage).
Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den
aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des
Jugendamtes.
In der
Jugendhilfeausschusssitzung am 09.03.2021 wird – in Ergänzung einer
Veränderungsliste – eine Beschlussfassung als Empfehlung für den Rat erfolgen.
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Keine.