Betreff
Haushalt 2021 - Jugendhilfeetat
Vorlage
014/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)      05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen -

b)      06 361 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege –

c)       06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –

d)      06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien –

e)      13 551 01 01 – Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze –

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 zur Kenntnis.

 


 

Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 3 a der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom Rat beschlossenen Mittel.

 

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2021 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfeausschuss betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)      05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen –

b)      06 361 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege –

c)       06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung –

d)      06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien – und

e)      13 551 01 01 – Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze –

 

abgebildet (Anlage).

 

Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 09.03.2021 wird – in Ergänzung einer Veränderungsliste – eine Beschlussfassung als Empfehlung für den Rat erfolgen.

 

 


 

 ./.

 


 

Keine.