Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
006/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied

 

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zur/zum Ausschussvorsitzenden.

 


Der vom Rat neu gebildete Jugendhilfeausschuss wählt zu Beginn der ersten Sitzung den/die Ausschussvorsitzende/n. Der/Die Ausschussvorsitzende wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Die Wahl erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Ratsmitgliedes:

 

                                               Herrn Holmer Milar

 

Es folgt das Ratsmitglied Herr Heinz-Theo Frings.

 

Gesetzliche Grundlage für die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden ist § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kindes- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.