Der
Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied
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zur/zum
Ausschussvorsitzenden.
Der vom Rat neu gebildete Jugendhilfeausschuss wählt zu Beginn der ersten
Sitzung den/die Ausschussvorsitzende/n. Der/Die Ausschussvorsitzende wird von
den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Die Wahl erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten
Ratsmitgliedes:
Herrn
Holmer Milar
Es folgt das
Ratsmitglied Herr Heinz-Theo Frings.
Gesetzliche Grundlage für die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden ist § 4
Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kindes- und Jugendhilfegesetzes –
AG-KJHG – in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine finanziellen
Auswirkungen.