Betreff
Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
005/21
Art
Einführung und Verpflichtung

Die Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden, werden von der/dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”

 

Der/Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 

Ausschussmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.


Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 


Keine finanziellen Auswirkungen. 

 


Keine personellen Auswirkungen.