Die Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt
und verpflichtet wurden, werden von der/dem Vorsitzenden eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”
Der/Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW werden die Ausschussmitglieder
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.