hier: Änderung der Satzung
Die Satzung der
Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird – wie im Sachverhalt näher
erläutert – mit Wirkung zum 01.07.2021gemäß beigefügter Anlage geändert.
Mit Datum 11.12.2019
wurde Herr Thomas Graff auf der Mitgliederversammlung der Städtischen
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. zum neuen Vorsitzenden des Orchesters
einstimmig gewählt.
In der Sitzung des
Rates am 10. November 2020 wurde Herr Thomas Graff zum neuen Vorsitzenden des
Kulturausschusses bestellt.
§ 6 Abs. 2 der
Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. besagt, dass der
Gesamtvorstand aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführer und den
Einzelvorständen von Chor und Orchester besteht.
Gemäß § 6 Abs. 3 der
Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. ist der jeweilige
Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates der Stadt Eschweiler Präsident.
Durch diese Regelung
würde Herr Graff zwei Positionen im Gesamtvorstand der Städtischen
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. bekleiden, die nicht miteinander vereinbar
sind. Dem Präsidenten / Der Präsidentin kommen nach der Satzung – insbesondere
nach § 8 Absatz 2 – besondere Aufgaben zu; diese Personalunion von zwei Organen
wäre diesbezüglich eher kontraproduktiv.
Daher wird seitens
der Verwaltung in Abstimmung mit Herrn Graff als Betroffenem vorgeschlagen, die
Satzung wie dargestellt zu ändern, dass das Präsidentenamt von der
Bürgermeisterin oder einer Stellvertretung wahrgenommen wird.
Auf Grundlage dessen
ist eine Änderung der Satzung vorzunehmen:
- § 6 Abs. 3
Präsident / Präsidentin ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der
Stadt Eschweiler; die Bestellung ist seitens der Mitgliederversammlung durch
Wahl zu bestätigen (§ 9 (2) Nr. 3 der Satzung) Die Präsidentschaft kann auf die
stellvertretende Bürgermeisterin / den stellvertretenden Bürgermeister
übertragen werden.
Zudem wurde die
Satzung auf eine gendergerechte Sprache angepasst.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Satzung der Städtischen Musikgesellschaft e.V. gemäß der
als Anlage beigefügten Fassung zu ändern, um eine Doppelbesetzung im
Gesamtvorstand zu vermeiden. Zur Verdeutlichung ist zudem noch eine Synopse
beigefügt, in der die Formulierungen in der bisherigen Fassung mit denen in der
gewünschten Fassung gegenübergestellt sind.
keine finanziellen Auswirkungen
keine personellen
Auswirkungen