Betreff
Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V.;
hier: Änderung der Satzung
Vorlage
004/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird – wie im Sachverhalt näher erläutert – mit Wirkung zum 01.07.2021gemäß beigefügter Anlage geändert.

 


Mit Datum 11.12.2019 wurde Herr Thomas Graff auf der Mitgliederversammlung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. zum neuen Vorsitzenden des Orchesters einstimmig gewählt.

 

In der Sitzung des Rates am 10. November 2020 wurde Herr Thomas Graff zum neuen Vorsitzenden des Kulturausschusses bestellt.

 

§ 6 Abs. 2 der Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. besagt, dass der Gesamtvorstand aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführer und den Einzelvorständen von Chor und Orchester besteht.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. ist der jeweilige Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates der Stadt Eschweiler Präsident.

 

Durch diese Regelung würde Herr Graff zwei Positionen im Gesamtvorstand der Städtischen Musikgesellschaft Eschweiler e.V. bekleiden, die nicht miteinander vereinbar sind. Dem Präsidenten / Der Präsidentin kommen nach der Satzung – insbesondere nach § 8 Absatz 2 – besondere Aufgaben zu; diese Personalunion von zwei Organen wäre diesbezüglich eher kontraproduktiv.

 

Daher wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit Herrn Graff als Betroffenem vorgeschlagen, die Satzung wie dargestellt zu ändern, dass das Präsidentenamt von der Bürgermeisterin oder einer Stellvertretung wahrgenommen wird.

 

Auf Grundlage dessen ist eine Änderung der Satzung vorzunehmen:

 

  1. § 6 Abs. 3

 

Präsident / Präsidentin ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler; die Bestellung ist seitens der Mitgliederversammlung durch Wahl zu bestätigen (§ 9 (2) Nr. 3 der Satzung) Die Präsidentschaft kann auf die stellvertretende Bürgermeisterin / den stellvertretenden Bürgermeister übertragen werden.

 

Zudem wurde die Satzung auf eine gendergerechte Sprache angepasst.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung der Städtischen Musikgesellschaft e.V. gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu ändern, um eine Doppelbesetzung im Gesamtvorstand zu vermeiden. Zur Verdeutlichung ist zudem noch eine Synopse beigefügt, in der die Formulierungen in der bisherigen Fassung mit denen in der gewünschten Fassung gegenübergestellt sind.

 


keine finanziellen Auswirkungen 

 


keine personellen Auswirkungen