Zu Schriftführern für die Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
- Nicole Schiffer
- Daniel Beginn
- Andreas Kurth
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche/r Schriftführer/in jeweils zu amtieren hat.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von der/dem
Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der
Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung
eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren
Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle
mehrere Schriftführer zu bestellen
Gesetzliche Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs.
7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine finanziellen
Auswirkungen