Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt
Seit 2014 (Vorlage 55/14) wird durch die Stadt Eschweiler der
Familienpatendienst des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein
Eschweiler (SKF) mit einem jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro
unterstützt. Zuletzt wurden durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
14.11.2019 (Vorlage 363/19) diese anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung
Frühe Hilfen für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.
Der Familienpatendienst ist dabei mittlerweile ein etablierter
Bestandteil der Frühen Hilfen und eine effektive Ergänzung der
Präventionskette. Frühe Hilfen dienen insgesamt dazu, die
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, insbesondere aus belasteten Familien,
möglichst frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Von zentraler Bedeutung ist
dabei die Vernetzung von Angeboten des Gesundheitswesens, der Kinder- und
Jugendhilfe und anderer relevanter Akteure in den Frühen Hilfen wie der
Schwangerschaftsberatung und Frühförderung.
Der Patendienst musste dabei im vergangenen Jahr natürlich immer wieder
den jeweiligen pandemiebedingten Anforderungen angepasst werden. Der SKF als
Träger des Dienstes reagierte darauf kreativ und flexibel; Veranstaltungen
wurden verstärkt in größeren Räumlichkeiten oder über digitale Formate
abgewickelt. Erschwerend war allerdings auch sicherlich, dass zahlreiche Paten
und Patinnen aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu den
sogenannten Risikogruppen gehörten. Insofern hat die gewohnte
Betreuungsquantität im vergangenen Jahr pandemiebedingt gelitten.
Auch die Vermittlung neuer Patenschaften stößt derzeit an Grenzen. Die
Vorgaben des Infektionsschutzes kollidieren hier mit den Bedürfnissen des
gemeinsamen Kennenlernens und des direkten Kontaktes. Eine Problemlage, die
sich derzeit in vielen sozialen Dienstleistungen abbildet.
Aktuell sind bei 16 Familien (davon 12 Flüchtlingsfamilien) und bei 7
jungen Menschen mit Fluchthintergrund 21 Patinnen und Paten im Einsatz. Zudem
wird in diesem Zusammenhang auf den anliegenden Bericht des SKF verwiesen.
Wie per Mail vom 02.11.2020 durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe
Hilfen beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes NRW mitgeteilt, wird sich die Gesamtfördersumme der Stadt Eschweiler im
Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen nicht verändern; auch im Jahr 2021 ist
mit einem Betrag in Höhe von 38.412,- Euro zu rechnen. Dabei ist erneut
festzustellen, dass eine grundsätzliche Dynamisierung des Gesamtvolumens der
Bundesstiftung in Höhe von 51 Millionen Euro auch für das Jahr 2021 nicht erfolgt
ist. Steigende Lohn- und Personalkosten
können somit nicht kompensiert und müssen kommunal ausgeglichen werden.
Unabhängig davon ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige Fördersumme in Höhe von 9.335,06 Euro auch im Jahr 2021 an den SKF zur Weiterführung eines Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu weiteren Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in der Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung bewährt und etabliert.
Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2021 insgesamt 34.100,85 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 4.311,15 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (5.023,91 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.