Betreff
Finanzierung des Familienpatendienstes im Rahmen der Frühen Hilfen
Vorlage
458/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt


Seit 2014 (Vorlage 55/14) wird durch die Stadt Eschweiler der Familienpatendienst des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) mit einem jährlichen Zuschussbetrag von 9.335,06 Euro unterstützt. Zuletzt wurden durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.11.2019 (Vorlage 363/19) diese anteiligen Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.

 

Der Familienpatendienst ist dabei mittlerweile ein etablierter Bestandteil der Frühen Hilfen und eine effektive Ergänzung der Präventionskette. Frühe Hilfen dienen insgesamt dazu, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, insbesondere aus belasteten Familien, möglichst frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Vernetzung von Angeboten des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe und anderer relevanter Akteure in den Frühen Hilfen wie der Schwangerschaftsberatung und Frühförderung.

 

Der Patendienst musste dabei im vergangenen Jahr natürlich immer wieder den jeweiligen pandemiebedingten Anforderungen angepasst werden. Der SKF als Träger des Dienstes reagierte darauf kreativ und flexibel; Veranstaltungen wurden verstärkt in größeren Räumlichkeiten oder über digitale Formate abgewickelt. Erschwerend war allerdings auch sicherlich, dass zahlreiche Paten und Patinnen aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu den sogenannten Risikogruppen gehörten. Insofern hat die gewohnte Betreuungsquantität im vergangenen Jahr pandemiebedingt gelitten.

Auch die Vermittlung neuer Patenschaften stößt derzeit an Grenzen. Die Vorgaben des Infektionsschutzes kollidieren hier mit den Bedürfnissen des gemeinsamen Kennenlernens und des direkten Kontaktes. Eine Problemlage, die sich derzeit in vielen sozialen Dienstleistungen abbildet.

Aktuell sind bei 16 Familien (davon 12 Flüchtlingsfamilien) und bei 7 jungen Menschen mit Fluchthintergrund 21 Patinnen und Paten im Einsatz. Zudem wird in diesem Zusammenhang auf den anliegenden Bericht des SKF verwiesen.

 

Wie per Mail vom 02.11.2020 durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mitgeteilt, wird sich die Gesamtfördersumme der Stadt Eschweiler im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen nicht verändern; auch im Jahr 2021 ist mit einem Betrag in Höhe von 38.412,- Euro zu rechnen. Dabei ist erneut festzustellen, dass eine grundsätzliche Dynamisierung des Gesamtvolumens der Bundesstiftung in Höhe von 51 Millionen Euro auch für das Jahr 2021 nicht erfolgt ist.  Steigende Lohn- und Personalkosten können somit nicht kompensiert und müssen kommunal ausgeglichen werden.

 

Unabhängig davon ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, die bisherige Fördersumme in Höhe von 9.335,06 Euro auch im Jahr 2021 an den SKF zur Weiterführung eines Familienpatendienstes zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu weiteren Unterstützungssystemen der Frühen Hilfen hat sich dieses Konzept in der Verknüpfung von ehrenamtlichen Engagement und professioneller Begleitung bewährt und etabliert.


Die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind im Produkt 06 363 01 01 bei den Sachkonten 41410000-Zuweisungen vom Land für lfd. Zwecke- und 53119000–Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke-  in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler voraussichtliche Zahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung in Höhe von 38.412,- Euro. Davon werden im Jahr 2021 insgesamt 34.100,85 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus Mitteln der Bundesstiftung 4.311,15 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag (5.023,91 Euro) kann innerhalb des Produktes 06 363 01 01 gedeckt werden.