Betreff
Belüftungsmaßnahmen an Schulen; hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 18.11.2020
Vorlage
449/20
Aktenzeichen
651 für 650
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Im Zuge der Corona-Pandemie und der diesbezüglichen Schutz- und Hygienekonzepte für die Schulen in Nordrhein-Westfalen  kommt der Lüftung der Unterrichtsräume eine zentrale Bedeutung zu. Im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) hat das Umweltbundesamt (BUA) hierzu die Handreichung „Lüften in Schulen – Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen“ erarbeitet (Anlage 1). Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Schulmail vom 21.10.2020 auf die Inhalte dieser Handreichung verwiesen.

 

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler hat mit Schreiben von Herrn Schulze vom 18.11.2020 beantragt , die Finanzierung und Durchführung von Belüftungsmaßnahmen an Schulen im Stadtrat zu behandeln (s. Anlage 2). Zu dem Antrag und den darin enthaltenen Empfehlungen (Punkte 1 -4) wird im Folgenden Stellung genommen.

 

Die Situation an den Schulen und Sporthallen in Eschweiler wird bereits seit geraumer Zeit regelmäßig geprüft und kontrolliert. So werden vom Technischen Gebäudemanagement und von den Schulhausmeistern die Gebäude regelmäßig begangen. Probleme hinsichtlich der Lüftungssituation werden erfasst und umgehend behoben. Darüber hinaus wurde  von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung im Rahmen einer Abfrage an die Schulen der Sachstand der Belüftungssituation der Unterrichtsgebäude analysiert und ausgewertet. Die Analyse meldete lediglich für die städtische Grundschule in Röhe einen Mangel, der umgehend behoben wurde.

Nach derzeitigem Stand sind alle Schulräume nach den o.g. Richtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung  ordnungsgemäß zu lüften.

 

An einigen der städtischen Gebäude mit schulischer Nutzung sind zur Belüftung zusätzlich zur Fensterlüftung zentrale Lüftungsanlagen installiert (z.B. Sporthallen, Gesamtschule, Hallenbad). Diese Anlagen gewährleisten die Versorgung der Räumlichkeiten mit sauberer Frischluft und führen die verbrauchte Luft ab. Die Bestandsanlagen sind hierbei auf die jeweilige Nutzung ausgelegt. Vorhandene Filteranlagen säubern die zugeführte Außenluft von Verunreinigungen.  Eine Ertüchtigung der Anlagen zum Beispiel mit hochwertigeren Filtern (HEPA-Filter) wurde von städtischer Seite geprüft. Aufgrund der Auslegung der Gesamtanlagen sind diese jedoch nicht ohne eine komplette Neudimensionierung der Lüftungszentralen bzw. der Lüftungskanäle in Zusammenspiel mit der Gebäudeheizung umzusetzen. Darüber hinaus bieten diese Anlagen auch ohne eine Ertüchtigung eine gute Luftqualität. Im Zuge der anstehenden Erneuerung der Lüftungszentrale im Hallenbad werden die Möglichkeiten einer Aufwertung der Anlage sowie die Fördermöglichkeiten noch einmal umfassend durch den beauftragten Fachplaner geprüft.

 

(Mobile) Luftreinigungsgeräte werden durchaus kontrovers diskutiert. Im Gegensatz zu „echten“ Lüftungsanlagen, die die Klassenräume kontinuierlich mit sauberer Frischluft versorgen und die verbrauchte Luft abführen, handelt es sich um Umluftgeräte, die die Luft im Klassenraum umwälzen und mittels unterschiedlicher Systeme reinigen bzw. filtern sollen.  Diese Geräte können lediglich die reguläre Lüftung (z.B. Fensterlüftung) unterstützen, jedoch keinesfalls ersetzen. Systeme, die die Luft mittels UV-C Strahlung bzw. mittels Ozon reinigen sollen, werden für den Schulgebrauch grundsätzlich nicht empfohlen, da sichere Betriebsbedingungen in den Klassenräume nicht gewährleistet werden können. Die Auslegung der Geräte muss in jedem Fall fachgerecht durchgeführt werden. Derzeit wird geprüft, welche Systeme für den Einsatz verifiziert und validiert sind.

 

Der Einsatz von CO²-Ampeln zur Unterstützung beim richtigen Lüften an den Schulen wurde ebenfalls geprüft. Verschiedene Systeme wurden hierbei untersucht. Die Systeme bieten lediglich einen Hinweis auf eine zu hohe CO²-Belastung der Luft und lassen keine direkte Aussage über virushaltige Aerosole zu. Sie sind als Indikator für die Notwendigkeit zur Lüftung daher nur bedingt geeignet, sofern es um das Infektionsrisiko geht. Da es zum regelmäßigen Lüften eine klare Vorgabe gibt, hat sich die Stadtverwaltung zunächst gegen eine Anschaffung entschieden.

 

Eine Investitionsliste wird derzeit ausgearbeitet. Die Maßnahmen werden dabei auf gegebene Fördermöglichkeiten geprüft. Neben der im Schreiben der FDP-Fraktion genannten Möglichkeit der Förderung gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Heimat, kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfahlen vom 9. November 2020 werden hierbei auch weitere Förderprogramme auf ihre Anwendbarkeit untersucht. Eine kurze Zusammenfassung bisher bekannter Fördermaßnahmen und der möglichen Anwendung  bei den städtischen Gebäuden findet sich in Anlage 3. Es ist davon auszugehen, dass kurzfristig weitere Förderprogramme erscheinen. Die Entwicklung muss daher weiter verfolgt werden. Grundsätzlich werden bereits durchgeführte Maßnahmen  vom Fachamt gesondert erfasst. Die Förderung ist teilweise auch rückwirkend möglich.


 

 


Die Bearbeitung erfolgt durch das Technische Gebäudemanagement.