Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Städtischen Grundschulen
Vorlage
397/20
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2021 pp. fortzuführen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste nach Vorberatung der Fachausschüsse zuletzt am 18.12.2018 den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW e.V.) eine Vereinbarung dahingehend abzuschließen, die Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen mit je einer halben Stelle pro Schule einschließlich der erfolgten Netzwerkarbeit durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit einer halben Stelle im Jugendamt für direkt zwei weitere Schuljahre (2019/20 und 2020/21) fortzuführen. Dies war dadurch ermöglicht, da das Landesprogramm einmalig zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen um weitere zwei Jahre verlängert wurde.

 

In diesem Jahr teilte die StädteRegion Aachen im Oktober 2020 mit, dass die Schulsozialarbeit im Jahr 2021, wie bisher, weitergeführt werden soll und das komplette Antragsverfahren durchlaufen werden müsse. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW habe mitgeteilt, dass die Landesmittel für das am 31.12.2020 auslaufende Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ nun dauerhaft in unveränderter Höhe zur Verfügung stehe.

 

Wenn auch seitens der Kommunen der Wunsch besteht, dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert  und garantiert werden soll, so dass die beschäftigten MitarbeiterInnen nicht über Jahre auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen agieren, hat die Verwaltung – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bisher zu diesem Themenkomplex stets einstimmig erfolgten Beschlusslage im Stadtrat - die Möglichkeit genutzt, den Förderantrag fristgerecht zu stellen. Im Interesse sowohl einer kontinuierlichen und erfolgreichen Aufgabenerfüllung, als auch im Sinne der eingesetzten SchulsozialarbeiterInnen wurde mit dem VabW e.V. eine Vereinbarung erarbeitet, die die über BUT zum Teil refinanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit ab dem 1.1.2021 entfristet. Bisher nutzten die MitarbeiterInnen verständlicherweise oftmals die Gelegenheit, andere unbefristete Stellen anzunehmen, so dass es immer wieder zu Fluktuationen kam. Da Schulsozialarbeit zu einem großen Teil von Beziehungsarbeit lebt, wirken sich die häufigen personellen Veränderungen nachteilig auf die Arbeit in den Schulen aus.

Beantragt wurden – wie beim letzten Mal – Mittel in Höhe des Höchstfördersatzes von 272.664 Euro, wohlwissend, dass eine Bewilligung in der bisher bewilligten Höhe von 142.221 Euro zu erwarten ist.

 

Seit 9 Jahren ist die Schulsozialarbeit inzwischen an Eschweiler Grundschulen zunächst auf der Grundlage einer Bundesförderung und anschließend auf der Grundlage des o.g. Landesprogramms etabliert. Ursprünglich wurde pauschal jede Grundschule mit einer halben Stelle bedacht, zumal diese Ausstattung von der ursprünglichen Förderung auch abgedeckt war. Seitdem das Land die Förderung übernommen hat, wurde die Fördersumme deutlich reduziert, so dass eine Kofinanzierung über einen kommunalen Eigenanteil erforderlich wurde, den die Stadt seitdem trägt in Höhe der Differenz zwischen dem über Jahre konstanten Aufwand von jährlich 347.450 Euro abzüglich der o.a. Landesförderung von 142.221 Euro =205.229 Euro. Der Aufwand konnte allerdings nur deshalb über Jahre konstant gehalten werden, da für das erste halbe Jahr nicht zeitgleich mit Beginn der Förderung bereits Personal zur Verfügung stand, sondern erst z.T. später den Dienst aufnahm und die typischen Personalfluktuationen nicht immer eine unmittelbar zeitgleiche Wiederbesetzung erfuhren, so dass der VabW eine Rücklage bilden konnte. Diese Rücklage wird nun im Jahr 2021 komplett aufgebraucht, so dass sich der Jahresaufwand erheblich reduziert auf 227.000 Euro.  

 

Inzwischen wurde von der pauschalen Zuordnung einer halben Stelle je Grundschule in Einzelfällen bedarfsorientiert abgewichen und Stellenzuschnitte der jeweiligen Schulgröße angepasst, in der Summe blieb es allerdings bei der Stellenanzahl von 5,5 Stellen, die an den Eschweiler Grundschulen tätig sind. Seit dem Jahre 2016 wurde zudem eine Koordinierungsstelle eingerichtet mit einer Sozialarbeiterin, die zu 50 % an einer Grundschule als Schulsozialarbeiterin tätig ist und zu 50 % Koordinierungsaufgaben für die Schulsozialarbeit, angesiedelt im Jugendamt, übernimmt. Die Einrichtung dieser Netzwerkstelle und auch die Aufteilung der Schulsozialarbeiterstellen haben sich in der Praxis bewährt und sollten so fortgeführt werden.  Die Schulsozialarbeit wird weiterhin punktuell seitens des Landes unterstützt durch die von dort eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase. In Eschweiler erfolgte inzwischen an vier Grundschulen die Bereitstellung jeweils einer Stelle (bisher bereits an der KGS Barbaraschule und an der EGS und an der KGS Don Bosco und künftig an der KGS Eduard-Mörike).

 

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Bedeutung der Schulsozialarbeit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage (VV 125/17) verwiesen, die inhaltlich weiterhin Bestand haben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den als Anlage beigefügten Vertrag erneut mit dem VabW e.V. abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit als sehr zielführend und kooperativ erwiesen hat.

 


Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im oben beschriebenen Umfang (rechnerisch 0,5 Stellen/Grundschule= 5,5 Stellen, Anstellung/Personalbewirtschaftung über den VabW zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im Jugendamt) im Haushaltsjahr 2021 entsteht ausweislich der Kalkulation des VabW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 227.000 Euro bei Auflösung der angesparten Rücklage. Die  Verbuchung des Aufwandes erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT), die der Stadt für 2021 in einer Größenordnung von voraussichtlich 142.221 € (beantragt 272.664 Euro) über die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 84.780 Euro im Jahr 2021.

 

Der städtische Eigenanteil in den Folgejahren ab 2022 wird dann - eine Landesförderung in vorgenannter Höhe vorausgesetzt – wieder auf dem bisherigen Niveau (rund 210 T€) zu veranschlagen sein. 

 


keine