Betreff
Sofortausstattungsprogramm an Schulen - digitale Endgeräte für Lehrkräfte an städtischen Schulen
Vorlage
376/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Stadt Eschweiler beteiligt sich am Sofortprogramm über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an städtischen Schulen und stattet die Lehrkräfte im Rahmen der Förderung aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel zeitnah abzurufen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen Investitionsbedarf, der nicht über die Fördermittel gedeckt werden kann, aus städtischen Mitteln parallel in 2020/2021 zu finanzieren, wie im Sachverhalt dargestellt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen inklusive aller Begleitmaßnahmen (z.B. Beauftragung Support), über eine Inhousevergabe an das kommunale Rechenzentrum (regio iT aachen) umgehend in die Wege zu leiten.

 


Angesichts der COVID-19 Pandemie stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Sofortausstattungsprogramm für Schüler (siehe VV 312/20) weitere rund 103 Millionen Euro zur Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfahlen bereit. Dadurch soll Lehrkräften ermöglicht werden, die Chancen digitaler Medien für Ihren Unterricht zu nutzen, online zu unterrichten und personenbezogene Daten rechtssicher zu verarbeiten. Die Endgeräte sollen den Lehrkräften unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden mit Zustimmung zu durch den Schulträger festzulegenden Nutzungsbedingungen. Ein Muster für die Nutzungsbedingungen wurde seitens der Medienberatung NRW zur Verfügung gestellt.

 

Gefördert wird die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro je Gerät (einschließlich Inbetriebnahme und Zubehör). Sachausgaben für  die Wartung und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.
Die Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfahlen vom 28.07.2020 wurde am 19.10. hinsichtlich des Förderzeitraums verlängert. Die zu Verfügung stehenden Mittel müssen demnach spätestens bis zum 31. Juli 2021 verbraucht sein.

 

Der Stadt Eschweiler werden gemäß des Verteilungsschlüssels nach den Amtlichen Schuldaten 2019/2020 Mittel in Höhe von 218.500,00 Euro als Höchstbetrag zugewiesen, was bei Ausschöpfung des Höchstbetrages von 500,00 € pro Endgerät eine Finanzierung von 437 Geräten entsprechen würde. In Abhängigkeit von der Anzahl der zu beschaffenden mobilen Endgeräte kommen entsprechende nicht förderfähige Betriebs- und Wartungskosten hinzu. Der Zuwendungsempfänger ist nach der Förderrichtlinie zu einer zentralen Geräteverwaltung verpflichtet. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, diese innerhalb von 24 Monaten zu schaffen. Für den Aufbau der zentralen Geräteverwaltung, die nur teilweise vorhanden ist, werden zusätzliche Mittel benötigt.

 

In den Schulen wurde eine Abfrage über die Anzahl der Lehrkräfte sowie über die Art der Endgeräte durchgeführt. Um Synergieeffekte zu erzielen, beschränkt sich die Auswahl auf die Gerätetypen Apple Ipad und Notebook in analoger Konfiguration zu den Schülergeräten.

Die Bedarfsmeldungen der Schulen ergab folgende Verteilung:

            Apple Ipad:       221 Geräte

            Laptops:                       207 Geräte

            Gesamt:                       428 Geräte

 

Die Verwaltung hatte sich auf Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes bislang mit einer Beschaffung der Endgeräte zurückgehalten, da das Land als Dienstherr und Arbeitgeber verpflichtet sei, Lehrkräfte mit entsprechenden Endgeräten auszustatten, was die damit verbundenen Folgekosten einschließe. Die Bildungsdezernentenkonferenz vom 05.10.2020 ergab jedoch, dass beim Landkreistag bis auf die Kommunen der Städteregion alle Kommunen Lehrergeräte beschafft haben oder planen, diese zu beschaffen. Als Ergebnis der Bildungsdezernentenkonferenz wurde festgehalten, dass die Ausstattung mit Lehrerendgeräten im Rahmen der Förderrichtlinie sowie die Übernahme des Supports durch die Kommunen vorgenommen werden soll.

 

Die Verwaltung behält sich vor, eine etwaige Refinanzierung von nicht förderfähigen Kosten nachträglich noch geltend zu machen, da über dieses Sofortausstattungsprogramm eine Ausstattung von Landesbediensteten erfolgt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:

 

  1. Die zugewiesenen Mittel der Fördersumme für dienstliche Lehrerendgeräte an städtischen Schulen zu einem Höchstbetrag von 500 Euro je Gerät werden abgerufen. Um den Bedarf an zusätzlichen Lehrerneuzugängen abdecken zu können, erfolgt eine Beschaffung von insgesamt 437 Geräten.
  2. Darüber hinaus benötigte Mittel z. B. für die Gewährleistung des laufenden Betriebes, Aufbau einer vollständigen zentralen Geräteverwaltung, Software werden aus städtischen Mitteln bereitgestellt.

 


  Für die Beschaffung von insgesamt 437 digitalen Endgeräten inklusive Zubehör (226 iPads und 211 Laptops) entstehen voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von 222.288,89 €. Zusätzlich werden für die Ersteinrichtung der Endgeräte einmalige Kosten i. H. v. ca. 34.000,00 € entstehen, wobei die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Somit entstehen einmalige Gesamtkosten in Höhe von 256.288,89 € für die Beschaffung und Bereitstellung der Endgeräte. Abzüglich der Fördersumme von insgesamt 218.500,00 € entstehen voraussichtlich Mehrkosten zu Lasten des städtischen Haushalts in Höhe von insgesamt 37.788,89 € im investiven Bereich. Die Einhaltung des vorgegebenen Förderbudgets ist aufgrund des vorgegebenen Standards bei den Geräten für die Schüler und unter Berücksichtigung der Unterrichtsvorbereitung durch die Lehrer (Geräte von Lehrern und Schülern sollten identisch sein) nicht realisierbar.

 

Die Förderung überschreitenden vorgenannten einmaligen investiven Mehrkosten zur Anschaffung der digitalen Endgeräte für die Lehrer sind im Haushalt 2021 zusätzlich bereitzustellen.

 

Jährliche Folgekosten ab 2021:

Die laufenden Kosten umfassen den MDM-Standardbetrieb (Mobile-Device-Management) für 226 iPads voraussichtlich 12.154,66 € brutto jährlich. Bei zukünftiger Nutzung der iPads über eine noch aufzubauende Infrastruktur in den Schulen (ausgenommen Gymnasium) steigen mittelfristig die Gesamtkosten insgesamt auf ca. 37.000 € pro Jahr, wobei voraussichtlich eine Reduzierung der Einzelpauschalen je Endgerät bei Ausweitung des Schulfullsupports für den pädagogischen Bereich aller städtischen Schulen im Rahmen noch anstehender Vertragsverhandlungen erzielt werden kann.

 

Der Supportaufwand für die Laptops ist aufgrund einer anderen Architektur (iPad=IOS, Laptop=Windows) wesentlich aufwendiger. Hinzu kommt, dass zurzeit, bis auf das Gymnasium, keine zentrale Geräteverwaltung zur Verfügung steht. Um jedoch den Fördervorgaben gerecht zu werden und die Laptops wie gefordert in eine zentrale Geräteverwaltung aufzunehmen, wird vorübergehend eine zentrale Geräteverwaltung, ähnlich einer „Windowsdomäne“, aufgebaut. Alle Schulen, die zukünftig in den Fullsupport[1] übernommen werden, werden dann auch zu den günstigeren Konditionen abgerechnet. Um die vorgenannte Supportlösung umzusetzen und somit eine zentrale Geräteverwaltung und einen einheitlichen Support durch die regio iT aachen zu gewährleisten, fallen laufende jährliche Kosten in Höhe von 90.392,40 € (428,40 € pro Gerät pro Jahr bei 211 Geräten) an. Hierbei handelt es sich um reine Schätzkosten, da der genaue Aufwand für das erstmalige Aufbauen dieser zentralen Geräteverwaltung nicht abschätzbar ist. Um die Geräte auch sicherheitstechnisch ständig auf einem aktuellen Stand zu halten (Virenschutz), fallen zusätzlich noch jährliche Kosten für den zentral verwalteten und gepflegten Virenschutz in Höhe von 1.105,64 € an.

Somit belaufen sich die gesamten jährlichen Schätzkosten für die Laptops auf: 91.498,04 €

 

Weitere zusätzliche Kosten werden im Hinblick auf die Beschaffung erforderlicher Fachsoftware anfallen. Der entsprechende Bedarf wird zurzeit ermittelt.

 

Darüber hinaus ist die aus der vorgenannten Beschaffung resultierende Abschreibung (Nutzungsdauer 3 Jahre) entsprechend ergebniswirksam zu berücksichtigen.

 

Bei allen genannten Kosten handelt es sich um Bruttobeträge.

 



[1] Voraussetzungen sind: Anbindung an das CN-Schulen der regio iT aachen mit einer synchronen Bandbreite von 100 Mbit/s, sowie Übernahme der Geräte in den „regulären“ Fullsupport der regio iT aachen, adäquat dem Pilotprojekt Gymnasium.

 


Die Beschaffung und Listung der Geräte sowie die Organisation des Verleihs mit entsprechenden Nutzungsvereinbarungen wird zu personellen Mehrbelastungen im A 40 – Amt für Schule Sport und Kultur sowie in der Abt. 103 – techn. Service führen, die momentan noch nicht zu beziffern sind.