Betreff
Bürgerantrag Nr. 1 der Sensibilisierungsgruppe BASIS - "Wilder Müll"
Vorlage
315/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat den am 03.07.2020 eingegangenen „Bürgerantrag“ geprüft und empfiehlt dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Anregungen nicht zu folgen.

 


Mit dem bei der Stadt Eschweiler am 03.07.2020 eingegangen, als Anlage beigefügten Bürgerantrag ohne Datum wird durch Vertreter der Sensibilisierungsgruppe Basis unter Heranziehung des § 24 GO NRW die Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „wilder Müll im Stadtgebiet“ begehrt.

 

Hinsichtlich der Anregung, innerhalb der Verwaltung Stellen für Mülldetektive, die die Verursacher von wildem Müll ermitteln, zu schaffen, wird auf die bereits erfolgte Beratung im Rahmen der Verwaltungsvorlage Nr. 035/20 verwiesen; der Vorschlag wurde im Rahmen der Beschlussfassung durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2020 abgelehnt.

Die Antragsteller begehren zudem eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Vergehen wie die wilde Müllentsorgung. Auch die Höhe der Bußgelder für die angesprochenen Umweltvergehen wurde in der Verwaltungsvorlage Nr. 035/20 behandelt; im Ergebnis beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in der o.a. Sitzung, die Bußgelder erheblich zu erhöhen (nunmehr im Regelfall 80,00 €).

 

Nach § 9 Absatz 8 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler ist von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden abzusehen, wenn gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden nichts Neues vorgetragen wird, so dass hierüber nach Ansicht der Verwaltung nicht erneut beraten werden sollte.

 

 

Schließlich wurde angeregt, durch die Stadt Eschweiler an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Restmüll-Container aufzustellen, in denen Müll, der sonst wild beseitigt würde, ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Eine solche Maßnahme wäre nach Ansicht der Verwaltung nicht kontrollierbar und insgesamt abfallrechtlich unzulässig. Sofern der Anregung gefolgt würde, wären die Container für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Eine Beschränkung zur alleinigen Containernutzung durch Umweltfrevler wäre nicht möglich und letztlich auch nicht kontrollierbar. Mithin würde die Stadt Eschweiler im Stadtgebiet mehrere verteilte Entsorgungseinrichtungen schaffen, in denen jeder auf beliebige und damit nicht mehr kontrollierbare Art und Weise Abfälle jeglicher Art legal entsorgen könnte. Es ist hinreichend sicher davon auszugehen, dass in kürzester Zeit jeder Container überfüllt und große Abfallmengen daneben abgestellt würden.

 

Ein solches Abfallentsorgungssystem würde auch dazu führen,

- dass Sperrmüll nicht mehr angemeldet, sondern direkt zum Containerstandort gebracht wird,

- dass kleinere Restmülltonnen beantragt und übersteigender Restmüll in Säcken zum Container gebracht wird,

- dass Schadstoffe, Altöl, Fenster, Autoreifen, Bauschutt- und Abbruchabfälle und viele weitere Abfälle vollkommen unkontrolliert in die Container gefüllt oder daneben abgestellt werden.

 

Eine geordnete Abfallentsorgung wäre allenfalls denkbar, wenn jede dieser Müllstationen mit Personal ausgestattet würde. Die einfache Bereitstellung eines einzelnen Containers pro Standort wäre jedoch auch aus abfallrechtlichen Gründen problematisch bzw. nicht zulässig, da die Stadt Eschweiler ein Abfallentsorgungssystem zur Sammlung aller Abfallarten (Sperrmüll, Hausmüll, Schadstoffe, Grünabfälle, Elektrogeräte usw.) gemischt in einem Abfallbehälter schaffen würde. Dies ist jedoch unzulässig, da die obersten Gebote des Abfallrechtes (Abfallsortierung, Abfalltrennung, Getrennterfassung) nicht beachtet würden und eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung gefährdet wäre. Dies wiederum könnte nur umgangen werden, wenn jeder Standort neben dem Personal gleichzeitig mit mehreren Containern für die verschiedenen Abfallarten ausgestattet würde.

 

 


keine


keine