Betreff
Bürgerantrag Nr. 2 der Sensibilisierungsgruppe BASIS - "Sicherheit in Eschweiler"
Vorlage
314/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat den „Bürgerantrag“ vom 11.07.2020 geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler, den Anregungen zu Ziffer 1 (entsprechend der bereits heute gängigen Praxis) sowie Ziffer 2 (erneute Beratung nach Durchführung der Kommunalwahl 2020) zu folgen und im Übrigen den Anregungen zu Ziffern 3 und 4 nicht zu folgen.

 


Mit Datum vom 11.07.2020 (bei der Stadt Eschweiler eingegangen am 27.07.2020) reichten Vertreter der Sensibilisierungsgruppe Basis einen Bürgerantrag bei der Stadt Eschweiler ein (Anlage 1). Mit diesem Antrag wird unter Heranziehung des § 24 GO NRW die Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Sicherheit in Eschweiler“ begehrt.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nachfolgend Stellung zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrags Stellung genommen:

 

Punkt 1 (ganztägig besetzte Polizeiwache):

Herr Bürgermeister Bertram setzt sich (wie auf Seite 2 des Antrags zutreffend beschrieben) seit Jahren auf allen Ebenen und in allen Gremien (z.B. Sicherheitskonferenz beim Polizeipräsidenten in Aachen) für eine Verstärkung der Polizeiwache Eschweiler bis hin zu einer ganztägig besetzten Polizeiwache ein. Tatsächlich obliegt die Organisationshoheit in der Angelegenheit einzig dem Land NRW, so dass diesbezüglich keine Forderung gestellt werden kann. Die Anstrengungen in der Angelegenheit werden von Seiten der Stadt Eschweiler beharrlich weiterverfolgt.

 

 

Punkt 2 (Einrichtung eines kriminalpräventiven Rats):

Die Institution gemeinsamer Arbeitsgruppen, so genannter Kriminalpräventionsräte, ist –im Gegensatz zur Lage in Nordrhein-Westfalen– in anderen Bundesländern teilweise in Gesetzen verankert (z.B. § 1 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)). Grundsätzlich ist eine solche Einrichtung für Eschweiler als Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsamt (Ordnungspartnerschaft) denkbar.

 

Über die Installation eines wie hier angesprochenen Gremiums wie auch die Festlegung entsprechender Rahmenbedingungen (z.B. Teilnehmer, Anzahl der Sitzungen usw.) sollte nach Auffassung der Verwaltung jedoch im Anschluss an die in Kürze stattfindende Kommunalwahl (und durch die dann gewählten Vertreter im Rat der Stadt Eschweiler) beraten und beschlossen werden.

 

Punkt 3 (Weiterentwicklung des Außendienstes des Ordnungsamts):

Der Außendienst des Ordnungsamts wurde in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Parallel zur Umbenennung in "Kommunaler Ordnungsdienst" erweiterte sich auch das Aufgabenspektrum (u.a. bedingt durch die stetig wachsenden Anforderungen im Rahmen der Dienstausübung).

 

Da die Tätigkeit "Mitarbeiter*in des Kommunalen Ordnungsdienstes" ein Berufsbild ist, für das noch keine einheitliche Ausbildung festgelegt wurde, erfolgt die Ausbildung/Fortbildung der Mitarbeiter*innen nach Bedarf. Aktuell werden eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter zu Verwaltungswirten ausgebildet; ein weiterer Mitarbeiter hat den Lehrgang bereits erfolgreich absolviert.

 

Neben allgemeinen Seminar-Reihen für Außendienst-Mitarbeiter*innen der Ordnungsämter beim Studieninstitut in Aachen erfolgen auch sehr spezifische Weiterbildungen; beispielsweise wurden bereits Unterweisungen durch die Fortbildungsstelle der Polizei durchgeführt und die Mitarbeiter des Ordnungsamts nehmen an Seminaren zur sofortigen Unterbringung gemäß dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) teil. Zudem wurden Schulungen im Hinblick auf Deeskalation, Selbstverteidigung usw. durchgeführt; aktuell werden neben einer (im Übrigen regelmäßig durchgeführten) Erste-Hilfe-Schulung Kurse mit den Themenschwerpunkten "Sichere Einrichtung und Deeskalation am Arbeitsplatz“ sowie "Sicher bei Hausbesuchen" vorbereitet.

 

Die Ausstattung der Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes wurde an die veränderten Anforderungen angepasst. So wurden für die Mitarbeiter*innen körperangepasste, stichsichere Westen, Sicherheitsschuhe und Ausrüstungsgegenstände wie Reizstoffsprühgeräte und Multifunktionswerkzeuge beschafft. Die Fahrzeuge des Ordnungsamts sind bereits seit Jahren durch einen entsprechenden Schriftzug als solche gekennzeichnet; zusätzlich wurde bereits im Februar eine an Polizeifahrzeuge angelehnte Folierung der neu beschafften, elektrisch betriebenen Fahrzeuge vorgesehen, um die sichtbare Präsenz in der Stadt weiter zu erhöhen.

 

Bei alledem sind die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht mit denen der Stadtpolizei in anderen Bundesländern vergleichbar. So besteht beispielsweise im Falle des Bundeslands Hessen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) die Möglichkeit, zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte (in den Landkreisen und Gemeinden unter der Bezeichnung "Ordnungspolizeibeamtinnen" und "Ordnungspolizeibeamte"), die im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. Polizeivollzugsbeamten haben, zu bestellen. Diese Form einer „Beleihung“ ist nach der geltenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht möglich. § 24 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes sieht allerdings vor, dass bestimmte Vorschriften der Polizeigesetzes entsprechend für die Ordnungsbehörden gelten (z.B. Platzverweisung).

 

Eine gemeinsam betriebene, mit Kräften der Polizei und des Ordnungsamts besetzte Citywache würde Personal binden; hierfür müsste auch die Polizei entsprechende Kräfte zur Verfügung stellen. Zudem müssten sich Bürgerinnen und Bürger für das Vorbringen ihrer Anliegen ins Stadtzentrum begeben. Insofern ist kein erwähnenswerter Vorteil gegenüber einer Vorsprache im Rathaus erkennbar. Nach hiesiger Auffassung ist die Intensivierung des Streifen-/Präsenzdienstes zu verschiedensten Zeiten zielführender. Das Stadtgebiet wurde für die Aufgabenerledigung in vier Bezirke aufgeteilt, die jeweils durch zwei Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes betreut werden. Neben der Aufgabenerledigung vor Ort soll es Aufgabe der Mitarbeiter*innen sein, Präsenz zu zeigen und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Ortsteil zu sein.

 

 

Punkt 4 (Durchführung einer repräsentativen (Online-)Bürgerbefragung zu Angsträumen):

Die Bürger*innen der Stadt Eschweiler wenden sich auf verschiedenen Arten an die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, um ihre Anliegen vorzubringen (soziale Medien, Email, Telefon, persönlich). Hierbei werden auch regelmäßig so genannte Hot Spots, also Beschwerdeschwerpunkte (z.B. randalierende, alkoholisierte Personen), genannt.

 

Die Lage ist jedoch recht dynamisch, da Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts die Örtlichkeiten zu den maßgeblichen Uhrzeiten aufsuchen und die ursächlichen Personen(-Gruppen) hierauf entsprechend reagieren, so dass ein Verdrängungseffekt entsteht. Ausgehend von der Annahme, dass eine (Online-)Bürgerbefragung nur eine Momentaufnahme darstellt und sich die Situation regelmäßig innerhalb kürzester Zeit ändert, wird von hier alternativ vorgeschlagen, die Bürger*innen in der Stadt Eschweiler auf geeignetem Wege (z.B. über die sozialen Medien)  auf die bestehenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme hinzuweisen, um so einen kontinuierlichen Bearbeitungsprozess zu ermöglichen.

 


keine


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