Die Ratsmitglieder werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Dazu erheben sich alle Ratsmitglieder und sprechen nachfolgende Verpflichtungsformel:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”
Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten
“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden neben den
Stellvertretern der Bürgermeisterin auch die übrigen Ratsmitglieder von der
Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Anmerkung:
Vordrucke für die Verpflichtung werden in der Sitzung
vorgelegt.
keine
keine