Der im Sachverhalt
und in der Anlage dargestellten Fortschreibung der Maßnahmenliste zu dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt.
Die Stadt erhält im
Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Zeitraum 2017 – 2020 jährlich
Fördermittel in Höhe von 1.101.219,00 € = 4.404.876,00 € insgesamt zur
Verbesserung der Infrastruktur an Schulen.
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen
Maßnahmenliste zur Abwicklung über das Förderprogramm zugestimmt (VV 323/16).
Die Maßnahmenkiste
wurde durch die Beschlussfassungen am 18.12.2018 (VV 308/18) und am 03.12.2019
(240/19) fortgeschrieben.
Aufgrund von
sachtechnischen sowie bearbeitungstechnischen Zwängen, aber auch
unvorhersehbaren Verschiebungen muss die beschlossene Maßnahmenliste nun
letztmalig fortgeschrieben werden, um das Mittelkontingent vollends
auszuschöpfen.
Die aktualisierte
Maßnahmenliste ist in der Anlage beigefügt.
Die bisher
geleisteten Ausgaben wurden aktualisiert, ebenso die Schätzkosten der noch
nicht abgeschlossenen Maßnahmen.
Es ergeben sich
folgende Änderungen zu der letzten Fortschreibung:
Maßnahmen 2019:
Grundschule
Weisweiler: Hier
kam es bei der Dachsanierung zu deutlichen Kostensteigerungen.
Gesamtschule Waldschule: Die Brandschutzsanierungen an der
Gesamtschule Waldschule wurden zum Teil in 2019 begonnen, mussten jedoch zum
Großteil nach 2020 verschoben werden.
Die
Schlussabrechnungen einiger Maßnahmen können erst jetzt in 2020 erfolgen.
Maßnahmen 2020:
Hauptschule Stadtmitte: Die beiden Bodensanierungen
entfallen. Die Arbeiten sind nicht dringlich. Die Maßnahmen können aufgrund der
Dringlichkeit anderer Maßnahmen nicht in 2020 durchgeführt werden.
Gesamtschule Waldschule: Außen WC und Fahrradstellplatz werden
verschoben, da auch hier keine Dringlichkeit gegeben ist.
Die Dachsanierung des Mitteltrakts wurde durch Dachsanierung der
Sporthalle ersetzt. Die Dachsanierung des Mitteltraktes befindet sich derzeit
in Klärung und soll ggfs. in 2021 erfolgen. An der Waldschule wurden aus
Gründen der Dringlichkeit vornehmlich Brandschutzmaßnahmen ausgeführt.
Alle Maßnahmen
werden spätestens Anfang des 4 Quartals 2020 begonnen und in 2021 abgerechnet.
Der letzte
Mittelabruf erfolgt jetzt in 2020, für die Verwendung und den
Verwendungsnachweis hat die Stadt dann 48 Monate Zeit.
Ein Abschluss und
der entsprechende Verwendungsnachweis sind in 2021 angedacht.
Durch die Maßnahmen werden verschiedenen Ausgabesachkonten im Produkt 01 111 1203 – Technisches Gebäudemanagement – belastet. Die entsprechenden Fördermittel sind bzw. werden veranschlagt bei Produkt 03 243 0101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 4231 0000 – Schuldiensthilfe vom Land -.
Die Bearbeitung der
baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des techn.
Gebäudemanagements, bei Bedarf unter Einschaltung von
Ingenieur-/Architektenbüros.