Betreff
Förderprogramm "Gute Schule 2020"; hier: Fortschreibung der Maßnahmenliste
Vorlage
265/20
Aktenzeichen
651 für 650
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt und in der Anlage dargestellten Fortschreibung der Maßnahmenliste zu dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt.

 


Die Stadt erhält im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Zeitraum 2017 – 2020 jährlich Fördermittel in Höhe von 1.101.219,00 € = 4.404.876,00 € insgesamt zur Verbesserung der Infrastruktur an Schulen.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenliste zur Abwicklung über das Förderprogramm zugestimmt (VV 323/16).

Die Maßnahmenkiste wurde durch die Beschlussfassungen am 18.12.2018 (VV 308/18) und am 03.12.2019 (240/19) fortgeschrieben.

 

Aufgrund von sachtechnischen sowie bearbeitungstechnischen Zwängen, aber auch unvorhersehbaren Verschiebungen muss die beschlossene Maßnahmenliste nun letztmalig fortgeschrieben werden, um das Mittelkontingent vollends auszuschöpfen.

 

Die aktualisierte Maßnahmenliste ist in der Anlage beigefügt.

Die bisher geleisteten Ausgaben wurden aktualisiert, ebenso die Schätzkosten der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Es ergeben sich folgende Änderungen zu der letzten Fortschreibung:

 

 

Maßnahmen 2019:

 

Grundschule Weisweiler:                            Hier kam es bei der Dachsanierung zu deutlichen Kostensteigerungen.

 

Gesamtschule Waldschule:         Die Brandschutzsanierungen an der Gesamtschule Waldschule wurden zum Teil in 2019 begonnen, mussten jedoch zum Großteil nach 2020 verschoben werden.

 

Die Schlussabrechnungen einiger Maßnahmen können erst jetzt in 2020 erfolgen.

 

Maßnahmen 2020:

 

Hauptschule Stadtmitte:              Die beiden Bodensanierungen entfallen. Die Arbeiten sind nicht dringlich. Die Maßnahmen können aufgrund der Dringlichkeit anderer Maßnahmen nicht in 2020 durchgeführt werden.

 

Gesamtschule Waldschule:         Außen WC und Fahrradstellplatz werden verschoben, da auch hier keine Dringlichkeit gegeben ist.

Die Dachsanierung des Mitteltrakts wurde durch Dachsanierung der Sporthalle ersetzt. Die Dachsanierung des Mitteltraktes befindet sich derzeit in Klärung und soll ggfs. in 2021 erfolgen. An der Waldschule wurden aus Gründen der Dringlichkeit vornehmlich Brandschutzmaßnahmen ausgeführt.

 

Alle Maßnahmen werden spätestens Anfang des 4 Quartals 2020 begonnen und in 2021 abgerechnet.

 

 

 

Der letzte Mittelabruf erfolgt jetzt in 2020, für die Verwendung und den Verwendungsnachweis hat die Stadt dann 48 Monate Zeit.

Ein Abschluss und der entsprechende Verwendungsnachweis sind in 2021 angedacht.

 


Durch die Maßnahmen werden verschiedenen Ausgabesachkonten im Produkt 01 111 1203 – Technisches Gebäudemanagement – belastet. Die entsprechenden Fördermittel sind bzw. werden veranschlagt bei Produkt 03 243 0101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 4231 0000 – Schuldiensthilfe vom Land -.


Die Bearbeitung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des techn. Gebäudemanagements, bei Bedarf unter Einschaltung von Ingenieur-/Architektenbüros.