Der Wahlausschuss
beschließt die Zulassung folgender fristgerecht eingereichter Wahlvorschläge
für die Wahl der gem. § 27 GO NRW direkt in den Integrationsrat zu wählenden
Mitglieder am 13.09.2020:
WIR Für Eschweiler: Bewerber Nrn. 1 – 21 des Listenwahlvorschlages
lt. beigefügter Anlage
Internationales
Team: Bewerber Nrn. 1 – 23
des Listenwahlvorschlages lt. beigefügter Anlage
Die als Anlage
beigefügte Aufstellung der vorgenannten Listenwahlvorschläge ist Bestandteil
des Beschlusses.
Gem. § 10 der
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler
zu wählenden Mitglieder konnten bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr (= 48. Tag vor
der Wahl), Listenwahlvorschläge von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürgern
und Wahlvorschläge von Einzelbewerbern für die Integrationsratswahlen am
13.09.2020 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die
im Beschlussentwurf genannten Listenwahlvorschläge eingereicht.
Die Wahlvorschläge
wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträgern wurde
Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel
fristgerecht auszuräumen. Die nunmehr vorliegenden Wahlvorschläge entsprechen
den in der Wahlordnung festgelegten Erfordernissen und können daher zur Wahl
zugelassen werden.
Alle eingereichten
Wahlvorschläge nebst Anlagen liegen in der Sitzung zur Einsichtnahme bereit.
keine
keine