Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste mehrheitlich, bei Gegenstimmen der UWG, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen sowie bei Enthaltung der FDP nachfolgenden Beschluss:

 

1.       Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 6. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

2016: 30.485.250    Euro

2017: 32.512.000    Euro

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial insbesondere aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2016 umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer und Gewerbesteuer

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2016 die

-       Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.

-       Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.

-       Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.

anzuheben.

 

2.         Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.