Sitzung: 25.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 361/15
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste mehrheitlich, bei Gegenstimmen der
UWG, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen sowie bei Enthaltung der FDP nachfolgenden
Beschluss:
1. Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste
Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt
Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 6. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2017 folgende Beschlussfassungen:
Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und
Dienstleistungen
Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2016
und 2017 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 6.
Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:
2016: 30.485.250 Euro
2017: 32.512.000 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine
Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine
Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand
kompensiert werden kann.
Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige
Leistungen
In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind
die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.
Konsolidierungsmaßnahme 3.3
Personalrechtliche Maßnahmen
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Einsparpotenzial insbesondere aus der seit
dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in
Höhe von 500.000 € für das Jahr 2016 umzusetzen. Darüber hinausgehende
Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept
sind weiter fortzuführen.
Konsolidierungsmaßnahme 3.4
Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2016 die
- Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.
- Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.
- Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.
anzuheben.
2. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie die 6.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 sind entsprechend
dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und
Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.