Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever führte nachfolgenden mündlichen Bericht zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss aus.

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 18. November 2015 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2016 für die Produkte

-    Unterhaltsvorschussleistungen

-    Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

-    Kinder- und Jugendförderung

-    Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

-    Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 308/15 vom 05.11. hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss lag im Rahmen der Etatberatungen ferner ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16. November 2015 vor, der darauf abzielt, die in den Produktbereichen 05 - Soziale Leistungen - sowie 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabten Finanzmittel, d.h. die Zuwendungen und Zuschüsse an in diesen Bereichen tätige Vereine, Organisationen und Institutionen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2016 zu transferieren und sie nach Entscheidung durch die zuständigen Fachausschüsse für deren Initiativen und Aktivitäten im sozialen, jugendpflegerischen, integrativen und flüchtlingspolitischen Bereich zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Diesem Antrag stimmte der Jugendhilfeausschuss einstimmig zu. Weitere Änderungsanträge lagen nicht vor bzw. wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht gestellt. Abschließend haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2016 unter Berücksichtigung der Veränderungslisten einstimmig zugestimmt.