Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14

„1. Der im Sachverhalt und in der Anlage näher bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

2. Der Finanzierungsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Bezuschussung an die Städtische Musikgesellschaft

    Eschweiler e. V. steht unter Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haushaltssatzung ein-

    schließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

3. Der Musikgesellschaft Eschweiler e. V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehene Betrag

    in Höhe von 5.900,00 € im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.

 

    Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, steht die Auszahlung

    unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigung 2016.“


Der Kulturausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss: