I.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.         Der Entwurf des Bebauungsplans 198 – Südlich Grünewaldstraße - (Anlage 2.1 und 2.2) mit Begründung (Anlage 3) wird zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

 


Herr RM Widell kritisierte die Abwägung zu den Umweltbelangen, die offensichtlich nur vom Schreibtisch erfolgt sei, da sie von mangelnder Ortskunde zeuge; von daher lehne er die Vorlage ab.

 

Herr TB Gödde wies darauf hin, dass die Kollegen für die Umweltprüfung sehr wohl vor Ort gewesen seien.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  stimmten mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FPD, FPU, UWG) bei einer Gegenstimme (Grüne) dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: