Sitzung: 21.01.2014 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: 010/14
I. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II. Der Entwurf des Bebauungsplans 198 – Südlich Grünewaldstraße - (Anlage 2.1 und 2.2) mit Begründung (Anlage 3) wird zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Herr RM Widell kritisierte die Abwägung zu den Umweltbelangen, die offensichtlich nur vom Schreibtisch erfolgt sei, da sie von mangelnder Ortskunde zeuge; von daher lehne er die Vorlage ab.
Herr TB Gödde wies darauf hin, dass die Kollegen für die Umweltprüfung sehr wohl vor Ort gewesen seien.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FPD, FPU, UWG) bei einer Gegenstimme (Grüne) dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: