Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

         I.            Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans E 181 -Sportplatz Nothberg- vom 16.12.1986 mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

       II.            Die Aufstellung des Bebauungsplanes 181 -Sportplatz Nothberg- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr RM Widell bemängelte, dass der Verwaltungsvorlage keine Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt sei. Derzeitig seien weder die Kosten für die in der Verwaltungsvorlage erwähnte Stützmauer noch für die Erschließung bekannt, so dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit nicht möglich sei. Wegen der fehlenden Daten könne er zum jetzigen Zeitpunkt den Aufstellungsbeschluss nicht mittragen.

 

Herr RM Gehlen machte deutlich, dass die Fragen zur Erschließung sicherlich im weiteren Verfahren geklärt werden müssten, derzeitig jedoch lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst werde.

 

Herr TB Gödde wies darauf hin, dass die Einleitung des Verfahrens zunächst im Wesentlichen auch eine Signalwirkung haben solle. Die Erschließungsfragen sowie die damit verbundenen Kosten würden bei der weiteren Bearbeitung geklärt werden.

 

       Herr RM Stolz wies darauf hin, dass bei solchen Verfahren die Kostenfrage sehr wichtig sei. Aus diesem Grund stelle er den Antrag, eine Kosten-/Nutzenanalyse vorzulegen.

 

       Herr RM Widell betonte nochmals, dass die Kostenfrage schon beim Aufstellungsbeschluss mit zu beleuchten sei, da davon die gesamte Sinnhaftigkeit des Verfahrens abhänge.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschlussentwurf mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU. FDP, FPU, UWG) bei einer Gegenstimme (Grüne) zu: