Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 18.02.2015 bis 12.10.2015 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I der Verwaltungsvorlage- zur Kenntnis.

 


        


Nach Beantwortung diverser Fragen nahm der Rat der Stadt Eschweiler den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: