Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler wird der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015 bei

 

 

Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - ,

Sachkonto 53320100 – Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

Kostenstelle 51000000 - Jugendamt

in Höhe von 140.000,00 € zugestimmt.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: