Sitzung: 28.10.2015 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 297/15
Gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler
wird der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2015 bei
Produkt 063610101 –
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - ,
Sachkonto 53320100 –
Tagespflege gem. § 23 SGB VIII
Kostenstelle
51000000 - Jugendamt
in Höhe von 140.000,00 € zugestimmt.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: