Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand. Im Februar 2015 hat die kassenärztliche Vereinigung eine Reform des kassenärztlichen Notdienstes beschlossen. Demnach soll im Gebiet der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eine Reduzierung der aktuell 61 Notdienstpraxen auf 41 Notdienstpraxen erfolgen. Für das Gebiet der StädteRegion Aachen würde dies eine Reduzierung von vier auf zwei Notdienstpraxen bedeuten. Aufgrund dessen wurde eine Bürgerinitiative gebildet, die bereits Protestaktionen durchgeführt hat. Die Ärztekammer, die dem Beschluss der kassenärztlichen Vereinigung zustimmen muss, damit dieser Gültigkeit besitzt, hat sich, zumindest für den Bereich des allgemeinen ärztlichen Notdienstes, gegen eine solche Reform ausgesprochen. Somit ist der Beschluss der kassenärztlichen Vereinigung zunächst ausgesetzt. Aktuell ist geplant, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass die allgemeinen ärztlichen Notdienstpraxen eine Kooperation mit den örtlichen Krankenhäusern eingehen.

Herr Dr. Küpper teilte weiterhin mit, dass das grundsätzliche Modellprojekt einen gemeinsamen Notdienst vorsieht. Dies bedeutet, dass niedergelassene Ärzte in einer Notfallpraxis am örtlichen Krankenhaus den Notdienst verrichten. Hier kann dann vom niedergelassenen Arzt entschieden werden, ob für den Patienten eine Behandlung im Rahmen des allgemeinen ärztlichen Notdienstes ausreichend ist oder ob eine Behandlung durch Fachärzte des Krankenhauses notwendig ist. Das St. Antonius Hospital Eschweiler befürwortet dieses Projekt und plant bereits bauliche Änderungen hierfür. Allerdings ist noch zu klären, wie die Finanzierung pp. aussehen soll.