Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Eschweiler. Hierbei erklärt er, dass sich dieses Thema in drei Handlungsfelder aufteilt. Das erste Handlungsfeld ist die Erstaufnahmeeinrichtung Jahnstraße (EAE). Hier hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Eschweiler um Amtshilfe ersucht. Inhalt dieses Amtshilfeersuchens ist die Einrichtung einer EAE in Eschweiler für 150 Flüchtlinge. Die Belegung dieser Erstaufnahmeeinrichtung begann am 21.08.2015. Seit dem 19.09.2015 haben alle Flüchtlinge in Dortmund einen Asylantrag gestellt. Dies bedeutet, dass nun alle Flüchtlinge zugewiesen werden können. Hiermit hat die Bezirksregierung Köln ab dem 21.09.2015 begonnen, so dass sich aktuell noch 78 Flüchtlinge in der EAE befinden. Allerdings werden die freien Plätze erneut durch die Bezirksregierung belegt. Alle Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Erstaufnahmeeinrichtung werden 1:1 durch die Bezirksregierung erstattet. Die Personalkosten werden pauschal abgegolten. Im Anschluss erklärt Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever den Ablauf, den die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Eschweiler durchlaufen. Weiterhin bedankte sich Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever bei allen Helfern und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Zudem weist Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever auf die 2. Veranstaltung „Willkommen in Eschweiler“ am 01.10.2015 hin.

 

Das zweite Handlungsfeld umfasst die der Stadt Eschweiler zugewiesenen Asylbewerber. Aktuell leben rund 800 zugewiesene Asylbewerber in Eschweiler. Diese sind zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften, aber überwiegend im normalen Wohnungsbestand untergebracht. Durch die aktuelle Unterbrechung der Zuweisungen aufgrund der Erstaufnahmeeinrichtung konnte in den bisherigen Notunterkünften Platz geschaffen werden, da einige Familien eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten konnten. Somit kann bei einer zukünftigen Zuweisung wieder auf diese Unterkünfte zurückgegriffen werden. Zudem weist Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever darauf hin, dass das Gebäude Stich 30 Mitte/Ende Oktober 2015 für Belegungen zur Verfügung steht.

 

Das dritte Handlungsfeld umfasst die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Die Bundespolizei hat den Dienstbetrieb am Standort Eschweiler am 22.08.2015 aufgenommen. Bisher wurden 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Zum 01.01.2016 erfolgt eine Gesetzesänderung dahingehend, dass auch die aufgenommenen minderjährigen Flüchtlinge, analog zum Verfahren nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, auf alle Kommunen verteilt werden.