Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

 


Herr TB Gödde berichtete unter Hinweis auf das Schreiben vom 18.08.2015, das den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet wurde, dass die Eingabe des potenziellen zweiten Investors im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgehandelt werde.

 

Mehrere Ausschussmitglieder machten deutlich, dass der vorliegende Entwurf viele Bürgerwünsche berücksichtige, was sehr wichtig und zielführend sei. Die Planungen des zweiten Investors würden unter Umständen die einvernehmlich mit allen Beteiligten gefundene Lösung konterkarieren.

 

Herr Kamp berichtete, dass es sich derzeit um den ersten Verfahrensschritt im aktuellen Verfahren handele. Im weiteren Verfahren würden alle Äußerungen bewertet und abgewogen; das weitere Verfahren bleibe von daher abzuwarten.

 

Herr RM Widell wies daraufhin, dass nach den derzeitigen Planungen geschützte Landschaftsbereiche tangiert würden, diese jedoch in den Plänen nicht erkennbar seien. Es stellte sich daher die Frage, welche erhalten blieben bzw. wo die ggf. erforderliche Kompensation erfolge. Weiterhin müsse geprüft werden, ob die Abschaltung einzelner Anlagen möglich sei.

 

Herr Beckers erläuterte, dass die Thematik „Geschützte Landschaftsbereiche“ im Umweltbericht behandelt werde; im weiteren Verfahren werden die Bereiche in die Pläne aufgenommen. Des Weiteren führte er aus, dass auch die zeitweise Abschaltung der Anlagen im Bebauungsplan geregelt werden könne. Im Regelfall werde zunächst die für den Betreiber ungünstigste Abschaltung angeordnet; im laufenden Betrieb könne dann noch anlagengenau nachjustiert werden.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: