Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 I.          Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 286 -Alte Feuerwache Weisweiler- vom 22.05.2014 (VV 170/14) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

II.          Die Aufstellung des Bebauungsplanes 286 -Alte Feuerwache Weisweiler- gemäß  § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

III.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Theuer erkundigte sich, ob der Verwaltung Kenntnis über die Nachfrage von möglichen Interessenten  habe. Auch fragte er nach, ob negative Auswirkungen für andere Einrichtungen zu erwarten seien.

 

Herr TB Gödde berichtete, dass die Thematik „Altengerechtes Wohnen“ aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin aktuell und entsprechender Bedarf vorhanden sei. Negative Auswirkungen seien für Eschweiler sowie darüber hinaus aus seiner Sicht nicht zu erwarten. Es zeichne sich vielmehr ab, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein großes Interesse an den barrierefreien Wohnungen bestünde.

 

Herr RM Widell erkundigte sich nach dem Standort des Spielplatzes, der im Plan nicht aufgeführt sei.

 

Herr TB Gödde erläuterte, dass der Spielplatz nicht im Bebauungsplan sondern vielmehr im Kaufvertrag geregelt werde. Derzeitig sei ein Standort nördlich der Festhalle Weisweiler angedacht.

  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: