Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen in der Kalvarienbergstraße mit abzweigenden Stichwegen Lürkener Weg, Laurenzberger Weg und Langweilerweg entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW. 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben. Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 01.04.2015.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.