Aufgrund des Streiks der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte der
Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der „BKJ - Betreuungseinrichtungen
für Kinder und Jugendliche AöR“ im Zuge der Tarifauseinandersetzung 2015 im
Sozial- und Erziehungsdienst nimmt die Stadt Eschweiler die Rückerstattung der
Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage und Tage mit Notgruppen vor.
Die Berechnung der Erstattungsbeträge erfolgt einzelfallbezogen,
einrichtungsscharf und taggenau, die Erstattung bedarf keines separaten Antrags
des/der Beitragspflichtigen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: