Aufgrund des Streiks der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der „BKJ - Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche AöR“ im Zuge der Tarifauseinandersetzung 2015 im Sozial- und Erziehungsdienst nimmt die Stadt Eschweiler die Rückerstattung der Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage und Tage mit Notgruppen vor. Die Berechnung der Erstattungsbeträge erfolgt einzelfallbezogen, einrichtungsscharf und taggenau, die Erstattung bedarf keines separaten Antrags des/der Beitragspflichtigen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: