Bgm. Bertram erklärte sich nach § 31 GO bei TOP 8 für befangen und verließ den Sitzungssaal. Die Sitzungsleitung übergab er an die stv. Bgm. Frau Weidenhaupt.  

 

Stv. Bgm. Frau Weidenhaupt verwies auf die bekannten und zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 i.V.m. § 43 Abs. 3 GO.