Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 3

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Beigeordneter Gödde antwortete auf diverse Anfragen aus dem politischen Raum und schilderte Einzelheiten zur Entwicklung des Vorhabens. Er betonte dabei, dass Änderungen am FNP eine Neuabwicklung des langwierigen Verfahrens mit sich bringen würden. Die Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurde vorgezogen, da über den B-Plan die Feinjustierung erfolge und die Wünsche des Bürgers somit besser Berücksichtigung finden könnten.


Bei 3 Nein-Stimmen (UWG und RM Lennartz) und 45 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: