Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Sternheimstraße – von Eduard-Mörike-Straße bis Dürener Straße - entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW -KAG NRW– für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben.

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 21.05.2014.

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen..