1. Die als Anlage 2 beigefügte Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege mit Gültigkeit ab 01.08.2016 sowie die Änderung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege zum 01.08.2016 werden beschlossen.
  2. Die als Anlage 4 beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Eschweiler für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und Förderschulen  mit Gültigkeit ab 01.08.2016 sowie die Änderung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztagsbetrieb zum 01.08.2016 werden beschlossen.

 


Die unter den inhaltlichen Vorgaben des Jugendhilfe- sowie des Schulausschusses aus der gemeinsamen Sitzung am modifizierten und zum Teil neugefassten Satzungen wurden intensiv diskutiert und fast ausnahmslos als gute Kompromisse, die den unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen gerecht werden, bewertet.

 

Ebenso erfolgte eine Auseinandersetzung mit dem als Anlage 2 beigefügten Änderungsantrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 04.06.2015 zur Ergänzung der Elternbeitragssatzung für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever wies dabei auf zwei Aspekte hin. Zum einen regele der angesprochene Paragraph der Satzung die grundsätzliche Beitragspflicht der Erziehungsberechtigten, die nicht automatisch durch ein besonderes Ereignis, wie z.B. einen länger andauernden Streik, unterbrochen werden soll. Zum anderen sei der jeweils zuständige Ausschuss bzw. der Rat, auch ohne entsprechende und ausdrückliche Regelung in den Satzungen, jederzeit dazu ermächtigt, durch Beschluss auf solche Ausnahmetatbestände zu reagieren und eine Erstattung gezahlter Beiträge herbeizuführen.

Auch ohne die Satzungsänderungen blieben die Rechtspositionen der Erziehungsberechtigten, die Entscheidungskompetenz der Ausschüsse bzw. des Rates, als auch der Spielraum für flexibles Verwaltungshandeln in vollem Umfang gewahrt.

 

Im Anschluss wurde der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion bei einer Ja-Stimme (FDP) mit Mehrheit abgelehnt.

 

Bei 2 Enthaltungen (FDP und UWG) wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: