Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Jugendhilfeausschuss nahm die Sachverhaltsdarstellung zum Neubau einer Kindertageseinrichtung im Bereich des Baugebietes „Ringofen“ zur Kenntnis.


RM Pieta erkundigte sich danach, ob es eine übliche Verfahrensweise sei, dass eine Kommune den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Miete und der vom Land refinanzierbaren  Miete für den Träger übernehme. Als Vergleich führte er eine Containerlösung an.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

 

Laut KiBiz bzw. DVO KiBiz gibt es im Rahmen der Betriebskosten maximale Flächen, bei denen das Land bei Mieten anteilig die Kosten refinanziert. Im Fall der 2 KiBiz-Gruppen der Einrichtung „Sonnenschein“ ist  im laufenden

Kindergartenjahr 2014/2015 eine anrechenbare Fläche von 370 qm zugrunde zu legen, sowie eine refinanzierbare Miete von 7,98 Euro/qm. Dies macht einen Jahresbetrag in Höhe von insgesamt 35.431,20 Euro aus, von dem noch eine gesetzliche Gruppenpauschale in Höhe von 5.596,26 Euro in Abzug zu bringen ist, so dass ein gesamter Mietanteil in Höhe von 29.834,94 Euro errechnet wird. Grundsätzlich teilt sich dieser Betrag auf in 36 % Landesanteil, 55 % städt. Anteil und 9 % Trägeranteil, wobei hier die Stadt auch den Trägeranteil finanziert.

 

Der Neubau Ringofengelände wird durch die Strukturfördergesellschaft durchgeführt. Diese wird die Einrichtung zu einer Kostenmiete von 16,43 Euro/qm an die Caritas Lebenswelten GmbH als Träger der Einrichtung vermieten. Die tatsächliche Fläche der Einrichtung entspricht ungefähr der Fläche, die laut KiBiz refinanziert werden kann. Jedoch ist die tatsächliche Kostenmiete höher als der refinanzierte Betrag. An dieser Stelle ist es üblich, dass die Stadt die entstehende Differenz für einen Träger übernimmt. Zum Beispiel wurde im Fall der Containerlösung „Schatzkiste“, Gartenstraße 36 a, Träger: AWO KiSA gUG, die Miete lediglich in der Höhe der refinanzierbaren Miete angesetzt, da hier die Stadt als Bauherr aufgetreten ist. 

 

Frau Spies fragte an, ob durch die starke Bodenbelastung im Bereich des Ringofengeländes keine gesundheitlichen Schäden für die Kinder bzw. Mitarbeiter entstehen könnten. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever erwiderte, dass ein Bodengutachten erstellt wurde. Hiernach bestehen keine Bedenken für den Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem geplanten Grundstück.

 

Frau Weßels richtete die Frage an die Verwaltung, ob der Neubau denn auch Betreuungsplätze für Kinder aus dem Neubaugebiet Ringofen selbst vorsehe. Herr Termath erklärte, dass die zwei nach KiBiz geförderten Gruppen aus der Einrichtung „Sonnenschein“ und die drei heilpädagogischen Gruppen (insgesamt 24 Kinder) in den Neubau

 integriert werden, was ein inklusives Betreuungskonzept besonderer Art entstehen lasse. Hierdurch werde aber keine Unterdeckung bzw. Überdeckung von Betreuungsplätzen im Stadtteil Röthgen entstehen.

 

RM Mund fügte ergänzend hinzu, dass ein Neubau dringend erforderlich sei, da zum einen das Gebäude der Einrichtung „Sonnenschein“ in der Karlstraße längst abgängig sei und zum anderen eine Barrierefreiheit in der Einrichtung „Katharina Fey“ in Kinzweiler nicht gegeben sei, was eine Betreuung von z.T. schwer behinderten Kindern erheblich erschwere.

 

Frau Permantier als Leiterin der Einrichtung „Sonnenschein“ erklärte, dass sich alle Mitarbeiterinnen bereits jetzt auf den Neubau freuen, da hier Betreuungsmöglichkeiten optimiert werden können.  Gleichwohl wies sie darauf hin, dass die Einrichtung sich in die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes einbinden werde. Auch betonte sie, dass ihr ein sehr gut ausgebildetes Betreuer-Team zur Verfügung stehe und es zu beobachten sei, dass die Kinder – auch gerade vor dem Hintergrund, dass diese sehr unterschiedliche Behinderungsbilder aufweisen – voneinander und miteinander lernen.