I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.        Die 1. Änderung des Bebauungsplans 110 – Wynandsgässchen – (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Bei 17 Nein-Stimmen (CDU, FDP, Grüne) und 31 Ja-Stimmen (SPD, UWG, Linke, RM Lennartz) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: