I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.        Der Bebauungsplans 252 – Neue Höfe Dürwiß Sebastianusstraße – (Anlagen 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Herr RM Widell wies darauf hin, dass es sicherlich vorkommen könne, dass das Bauhandbuch nicht eingehalten werde. Aus diesem Grund stelle sich für ihn die Frage, wie gewährleistet werden solle, dass die Vorgaben eingehalten werden.

 

Herr TB Gödde machte deutlich, dass erst nach vertraglich fixierter Abstimmung des architektonischen Entwurfes der eigentliche Verkauf des Grundstückes erfolge. Weiterhin berichtete er, dass das Interesse an diesem Baugebiet sehr groß sei.

 

Herr RM Berndt zeigte sich erfreut, dass die Parkplatzproblematik aufgegriffen wurde und sich die Situation gegenüber dem ersten Entwurf verbessert habe. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion von ihrem vorliegenden Antrag zur Parkproblematik derzeitig Abstand nehmen. Ggf. werde dieser später – sofern erforderlich – wieder aktiviert.

 

Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten anschließend dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: