I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.        Die 1. Änderung des Bebauungsplans 110 – Wynandsgässchen – (Anlage 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Herr skB Braune verdeutlichte, dass der Bebauungsplan aufgrund der hohen Kosten für die Grundstückseigentümer, des Widerstandes einiger Anlieger sowie der aus seiner Sicht nicht optimalen Erschließung der Grundstücke der Bebauungsplan nicht weiter verfolgt werden solle. Eine Zustimmung seiner Fraktion könne daher nicht erfolgen.

 

Herr RM Widell sah aufgrund der bekannten Ausgangslage eine Entwicklung des Gebietes als entbehrlich an; zumal sich die Anlieger bisher nicht einig seien.

 

Herr RM Berndt wies darauf hin, dass die überwiegende Anzahl der Anlieger gegen eine Erschließung sei. Auch würde die Maßnahme keinen großen Vorteil für die Stadt bringen, so dass die Maßnahme abzulehnen sei.

 

Herr TB Gödde machte deutlich, dass es sich hierbei um eine klassische Innenverdichtung handele, die immer gefordert und von vielen Beteiligten auch gewünscht werde. Die Erschließungsflächen seien gesichert und auch ausreichend dimensioniert.

 

Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten mit 12 Ja-Stimmen (SPD, Linke, UWG) gegen 7 Nein-Stimmen (CDU, FDP, Grüne) dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu: