I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 2.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -,

            s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.

 


Frau RM Leonhardt machte einleitend deutlich, dass sich die SPD intensiv mit den Bedenken der Bewohner aus den Stadtteilen Fronhoven/ Neu-Lohn befasst habe. Man müsse sich als Kommune der Energiewende stellen, so dass die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage grundsätzlich mittrage, sofern keine unzumutbaren Härten für die Bürger aus den Stadtteilen Fronhoven und Neu-Lohn entstünden. Aus diesem Grund bat sie die Verwaltung um Prüfung, inwieweit  geregelt werden könne, dass bestimmte Mindestabstände eingehalten werden.

 

Herr TB Gödde berichtete, dass die Problematik bereits im Verwaltungsvorstand thematisiert worden sei. Seitens der Verwaltung werde für die Ratssitzung am 17.06.2015 eine Vorlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich Fronhoven/ Neu-Lohn mit dem Ziel vorgelegt, größere Abstände zur Bebauung festzusetzen. Voraussichtlich in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses im September könne dann eine Vorlage mit weiteren Konkretisierungen beraten werden.

 

Herr RM Spies wies auf die aktuellen Diskussionen im Bundestag zum Thema „Windenergieanlagen“ hin, in denen u.a. der Mindestabstand der Anlagen gesetzlich geregelt werden solle. Es stelle sich die Frage, ob diese im Raume stehenden Neuregelungen Auswirkungen auf die Verfahren haben. In der jetzt vorliegenden Form könne die Änderung daher nicht mitgetragen werden.

 

Herr skB Braune machte deutlich, dass beim Thema „Windenergie“ immer einstimmige Beschlüsse gefasst worden seien. Wegen der im Raume stehenden Bedenken der Bürger aus Fronhoven und Neu-Lohn stelle sich die Frage, wieso man heute einen Beschluss fassen müsse. Auch berichtete er über seine Erfahrungen aus St. Jöris, wo die Anlagen lediglich einen Abstand von 600 m zu Wohnbebauung hätten und zu erheblichen Beeinträchtigungen führten. Aus den v.g. Gründen müsse ein Konsens mit allen Beteiligten gefunden werden, so dass zum heutigen Zeitpunkt eine Zustimmung der FDP nicht erfolgen könne.

 

Herr RM Widell wies darauf hin, dass die Potenzialstudie deutlich aufgezeigt habe, dass im Eschweiler Stadtgebiet nur wenige Flächen zur Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet seien. Wer die Energiewende wolle, müsse auch die entsprechenden Beschlüsse fassen. Der Vorschlag der Verwaltung, durch einen Bebauungsplan die Planungen „fein zu steuern“, sei sinnvoll und werde mitgetragen.

 

Herr RM Borchardt machte deutlich, dass es nur wenige Flächen gäbe, wo der Abstand von 1.120 m eingehalten werde. Man müsse den Mut haben, im Sinne der Energiewende die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

 

Frau RM Leonhardt zeigte Verständnis für die Befürchtungen der Bürger. Aus diesem Grund müsse man Sicherheit für die Betroffenen schaffen, so dass die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich sei.

 

Herr RM Berndt mahnte eine Entscheidung im Sinne der betroffenen Bürger an; die im Rat vertretenden Fraktionen sollten mit den Bürgern sprechen, um dann am 17.06.2015 in der Ratssitzung einen Beschluss zu fassen. Aus diesem Grund werde die Fraktion heute nicht mitstimmen.

 

Herr AVors. Kendziora fasste aufgrund der erfolgten Diskussion zusammen, dass sowohl die CDU- als auch die UWG-Fraktion heute keine Entscheidung treffe, da noch Gesprächsbedarf bestünde, so dass sich die beiden Fraktionen zum jetzigen Zeitpunkt enthalten würden.

 

Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten anschließend mit 12 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, Linke), 1 Nein-Stimme (FDP) bei 6 Enthaltungen (CDU, UWG) dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: