Die Mitglieder des Jugendhilfe- und des Schulausschusses beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten der Beibehaltung der bisherigen Geschwisterkindregelungen zu prüfen und dem Jugendhilfe- und dem Schulausschuss eine erweiterte bzw. in diesem Sinne optimierte Fassung der Verwaltungsvorlage Nr. 093/15 zur Vorberatung vor Beschlussfassung im Stadtrat vorzulegen.

 


Herr Beigeordneter Kaever erläuterte umfassend die Gründe, die zu einer Überarbeitung der derzeitigen Satzungen zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten / Kindertagespflege bzw. zum Offenen Ganztagesbetrieb führten und legte umfassend die bereits erzielten Verbesserungen in verschiedenen Bildungs- und Jugendbereichen, z.B. der Beschluss der Fortsetzung der Schulsozialarbeit an Grundschulen, die Erhöhung und Vereinheitlichung der Entgelte für die OGS-Kooperationspartner oder die baulichen Verbesserungen an den Bauten der Kindertagesstätten dar. Er erläuterte zudem, die in der Verwaltungsvorlage dargelegten Änderungen begründeten sich im Wesentlichen auf Anmerkungen der GPA im Rahmen einer Prüfung im Jahr 2014. Auch wenn die Anmerkungen der GPA lediglich empfehlenden Charakter hätten, sei die Stadt Eschweiler von Seiten der Kommunalaufsicht aufgefordert worden, bis zum 30.06.2015 zu den maßgeblichen Punkten Stellung zu nehmen. Er wies darauf hin, dass vielfältige Änderungen berücksichtigt worden seien, die Satzungsentwürfe in der dargestellten Form jedoch über Jahre hinweg als nachhaltig und sinnvoll angesehen werden können.

Herr RM Schyns erklärte, die einheitlichen Entgeltgruppen seien sinnvoll und es sei ein moderater Erhöhungsvorschlag. Allerdings vermisse die SPD-Fraktion eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen für den Fall, dass gleichzeitig die bisherige Geschwisterkindregelung für die Kindertagesstätten und die bisherige Geschwisterkindregelung für systemübergreifende Fälle beibehalten werde. Diese Regelungen stellten eine wesentliche Entlastung für viele Eltern dar und aus der Vorlage gehe nicht hervor, inwieweit die Beibehaltung finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Eschweiler hätte. Er schlug daher vor, die finanziellen Auswirkungen einer Geschwisterkindregelung zu berechnen, in die Verwaltungsvorlage einzuarbeiten und diese dann erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Kompensationsmöglichkeit könne der rechtlich mögliche Spielraum im Rahmen der OGS-Beiträge durch Schaffung zusätzlicher Einkommensgruppen ausgenutzt werden.

Frau SKB Göbbels erklärte, die Verwaltungsvorlage habe sie erst spät erreicht. Da ihr eine Abstimmung mit der Fraktion nicht mehr möglich gewesen sei, enthalte sie sich gegebenenfalls bei der entsprechenden Abstimmung.

Frau SKB Spies erkundigte sich nach der Fortschreibung des im GPA-Bericht auf Seite 7 dargestellten Fehlbedarfs im Jahr 2012. Herr Beigeordneter Kaever erklärte hierzu, die Zahlen seien fortgeschrieben und für das Jahr 2014 ein Betrag i.H.v. 6 Mio. € ermittelt worden. Er wies darauf hin, dass sich die Elternbeitragsquote in der jüngeren Vergangenheit nicht zugunsten der Eltern entwickelte.

Frau SKB Wiese wies auf die starre Einkommensstaffelung hin und erkundigte sich nach Härtefallregelungen für Fälle, in denen das Einkommen einer Familie eine Staffelungsgrenze minimal überschreitet. Herr Beigeordneter Kaever erklärte hierzu, dies sei die Natur einer Staffelung, so dass Ausnahmen in diesen Fällen nicht möglich seien.

Herr RM Schmitz schloss sich dem Vorschlag des Herrn Schyns zur erneuten Beratung nach Analyse der Auswirkungen einer Geschwisterkindregelung an, bat jedoch zusätzlich darum, zu prüfen, wie viele Kinder von einer solchen Regelung betroffen wären.

Frau Urban sprach sich für eine Geschwisterkindregelung aus.

Herr Beigeordneter Kaever erklärte, die gemeinsame Beitragssatzung stelle ein komplexes System mit Auswirkungen auf die Beiträge zur Kindertagespflege/Kindertagesstätten einerseits und für den Besuch der offenen Ganztagsschulen andererseits dar. Änderungen auf einer Seite hätten grundsätzlich auch Auswirkungen auf die andere Seite.

Der Fortfall der Geschwisterkindregelung habe wesentlichen Einfluss auf die moderaten Beitragserhöhungen gehabt, so dass eine Beibehaltung dieser Regelung Auswirkungen auf den gesamten übrigen Satzungsinhalt einschließlich der Beitragssätze haben würde. Dies müsse jedoch eingehend geprüft werden. 


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung (Frau SKB Göbbels).