Sitzung: 20.01.2026 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 007/26
Wahlprüfungsausschuss:
1. Die vorliegenden Einsprüche zur Kommunalwahl 2025 (Anlage 1 und Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) werden zurückgewiesen.
2. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass hinsichtlich der Wahl des Bürgermeisters, der Wahl des Rates und der Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 sowie der Stichwahl des Bürgermeisters vom 28.09.2025 kein Fall des § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er empfiehlt dem Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.
Erste Beigeordnete Duikers wies auf einen redaktionellen Fehler in der Verwaltungsvorlage zu TOP
2 hin:
Auf Seite 5, dritter Absatz, müsse der letzte Satz korrekt lauten:
‚Dabei übte der Wahlberechtigte A – aufgrund eidesstattlicher Versicherung – persönlich
die Wahl aus.‘“
Darüber hinaus informierte sie wie folgt:
Der Wahlausschuss der Stadt Eschweiler hat in seinen Sitzungen am
17.09.2025 und am 06.10.2025 die Wahlergebnisse der Wahl zur Vertretung der
Stadt Eschweiler wie auch die Ergebnisse der Wahl zum Bürgermeister der Stadt
Eschweiler festgestellt. Diese wurden am 09.09.2025 bzw. 22.10.2025 öffentlich
bekannt gemacht. Gemäß § 39 KWahlG kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe
des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden.
Form und fristgerecht sind bei mir als Wahlleiterin zwei Einsprüche eingereicht
worden, die ich dem Wahlprüfungsausschuss unverzüglich zur Verfügung gestellt
habe. Über diese ist gem. § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) im
heutigen Wahlprüfungsausschuss zu beraten. Wird dem Vorschlag der Wahlleitung
gefolgt, trifft die abschließende Beschlussfassung der Rat.
Zu beiden Eingaben liegen die Stellungnahmen sowie rechtliche
Einordnung der Verwaltung vor, wobei bzgl. Eingabe 2 auf Aufklärungen Bezug
genommen wird, die bereits auf eine Anfrage der Grünen Fraktion für den Wahlausschuss
[CG1] erfolgten und dort ohne Beanstandung
behandelt wurden. Die Beschlussempfehlung der Wahlleitung lautet, die
Einsprüche aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse abzulehnen.
Die abschließende Bewertung obliegt selbstverständlich dem
Wahlprüfungsausschuss.
Im Anschluss an die Berichtserstattung erfolgte die Aussprache zu den
vorliegenden Einsprüchen.
In drei Wortmeldungen begründete RM Winterich, dass die AfD-Fraktion
den Einspruch 1 aufrechterhalten wolle. Seiner Auffassung nach sei die
Verwechslung der Wahlunterlagen von Person A mit Person B kein Einzelfall und
es hätte bei den Wahlunterlagen die Unterschriften aller Wähler abgeglichen
werden müssen, um Wahlfehler zu vermeiden.
Aus den Reihen der übrigen Mitglieder des Ausschusses wurde bekundet,
der Empfehlung der Wahlleitung folgen zu können. Zur Begründung verwiesen sie
auf die Vorlage der Verwaltung, wonach der Einspruch 1 keinen Wahlfehler
erkennen lasse, da der zugrunde liegende Sachverhalt vor Ort gelöst werden
konnte und die betreffenden Wähler beide ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben
konnten. Weitergehende Betroffenheiten Dritter seien nicht substantiiert
vorgetragen worden. Auch Einspruch 2 sei
aufgrund mangelnder Substantiierung wie von der Wahlleitung ausgeführt
zurückzuweisen.
RM Winterich meldete
sodann an, nunmehr die Aussprache zum Einspruch 2 beginnen zu wollen. Die
Vorsitzende, RM Golke erteilte RM Winterich sodann nach Rücksprache mit der
Verwaltung ausnahmsweise entgegen der die Wortmeldung auf drei Meldungen
begrenzenden Regelung der Geschäftsordnung das Wort. Begründet wurde diese
ausnahmsweise Zulassung von mehr als drei Wortmeldungen damit, dass der
Bedeutung der Feststellungen des Wahlprüfungsausschusses und der Beratung über
Einsprüche gegen Wahlen hinreichend Rechnung getragen werden müsse.
RM Winterich führte
sodann aus, dass auch Einspruch 2 aus seiner Sicht hinreichende Hinweise für
weitergehende Schritte aufweise. Außerdem sei ein erneutes Nachzählen aus
seiner Sicht per se nicht schädlich. Er vertrat die Ansicht, dass eine
exemplarische Nachzählung des Wahlbezirks 0900 Klarheit bringen würde. Eine
fehlerhafte Zählung in Kombination mit falschen Briefwahlunterlagen könnte das
Ergebnis erheblich verfälscht haben. Frau Undine Golke fehlten nur 10 Stimmen
zum Direktmandat. Sollte dies nach einer Prüfung greifen, würde sich der
gesamte Stadtrat umbilden, Fraktionen würden beispielsweise wegfallen etc.
Aus den Reihen der übrigen Mitglieder des Ausschusses wurde erneut
unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage bekundet, den Einspruch für nicht
hinreichend substantiiert zu halten.
Vor der Beschlussfassung beantragte RM Winterich die getrennte
Abstimmung über die Einsprüche und die Feststellung der Gültigkeit der Wahl.
Zwecks internem Beratungsbedarf der Verwaltung unterbrach die
Vorsitzende, RM Golke die Sitzung von 17.50 Uhr - 18.00 Uhr.
Herr Guth wies
darauf hin, dass gem. § 40 Abs. 1 KWahlG über die Beschlussvorschläge
grundsätzlich zusammenfassend zu entscheiden sei.
Nach einer intensiven Aussprache stellte RM Winterich den Antrag
zur Geschäftsordnung auf geheime Abstimmung über den Beschlussvorschlag der
Verwaltungsvorlage.
Zur Vorbereitung des Wahlgangs wurde die Sitzung von 18:25 Uhr bis
18:33 Uhr durch die Vorsitzende, RM Golke unterbrochen.
Im Anschluss erläuterte sie das Verfahren für die geheime Abstimmung
mittels Stimmzettel.
Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses wurden einzeln zum
Wahlvorgang aufgerufen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die zuvor
benannten Stimmzähler (RM Stühlen, RM Thoma, RM Winterich).
Nach Auszählung der Stimmen wurde folgendes Ergebnis festgestellt:
Abgegebene Stimmen: 9
Gültige Stimmen. 9
Ungültige Stimmen: 0
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
[CG1]Sitzung vom
Bei zwei Nein-Stimmen und sieben Ja-Stimmen, stimmte der Wahlprüfungsausschuss dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu:
