Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Wahlprüfungsausschuss:

1.        Die vorliegenden Einsprüche zur Kommunalwahl 2025 (Anlage 1 und Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) werden zurückgewiesen.

2.       Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass hinsichtlich der Wahl des Bürgermeisters, der Wahl des Rates und der Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 sowie der Stichwahl des Bürgermeisters vom 28.09.2025 kein Fall des § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er empfiehlt dem Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.


Erste Beigeordnete Duikers wies auf einen redaktionellen Fehler in der Verwaltungsvorlage zu TOP 2 hin:

Auf Seite 5, dritter Absatz, müsse der letzte Satz korrekt lauten: ‚Dabei übte der Wahlberechtigte A – aufgrund eidesstattlicher Versicherung – persönlich die Wahl aus.‘“

Darüber hinaus informierte sie wie folgt:

Der Wahlausschuss der Stadt Eschweiler hat in seinen Sitzungen am 17.09.2025 und am 06.10.2025 die Wahlergebnisse der Wahl zur Vertretung der Stadt Eschweiler wie auch die Ergebnisse der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Eschweiler festgestellt. Diese wurden am 09.09.2025 bzw. 22.10.2025 öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 39 KWahlG kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden. Form und fristgerecht sind bei mir als Wahlleiterin zwei Einsprüche eingereicht worden, die ich dem Wahlprüfungsausschuss unverzüglich zur Verfügung gestellt habe. Über diese ist gem. § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) im heutigen Wahlprüfungsausschuss zu beraten. Wird dem Vorschlag der Wahlleitung gefolgt, trifft die abschließende Beschlussfassung der Rat.

Zu beiden Eingaben liegen die Stellungnahmen sowie rechtliche Einordnung der Verwaltung vor, wobei bzgl. Eingabe 2 auf Aufklärungen Bezug genommen wird, die bereits auf eine Anfrage der Grünen Fraktion für den Wahlausschuss [CG1] erfolgten und dort ohne Beanstandung behandelt wurden. Die Beschlussempfehlung der Wahlleitung lautet, die Einsprüche aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse abzulehnen.

Die abschließende Bewertung obliegt selbstverständlich dem Wahlprüfungsausschuss.

Im Anschluss an die Berichtserstattung erfolgte die Aussprache zu den vorliegenden Einsprüchen.

In drei Wortmeldungen begründete RM Winterich, dass die AfD-Fraktion den Einspruch 1 aufrechterhalten wolle. Seiner Auffassung nach sei die Verwechslung der Wahlunterlagen von Person A mit Person B kein Einzelfall und es hätte bei den Wahlunterlagen die Unterschriften aller Wähler abgeglichen werden müssen, um Wahlfehler zu vermeiden.

Aus den Reihen der übrigen Mitglieder des Ausschusses wurde bekundet, der Empfehlung der Wahlleitung folgen zu können. Zur Begründung verwiesen sie auf die Vorlage der Verwaltung, wonach der Einspruch 1 keinen Wahlfehler erkennen lasse, da der zugrunde liegende Sachverhalt vor Ort gelöst werden konnte und die betreffenden Wähler beide ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben konnten. Weitergehende Betroffenheiten Dritter seien nicht substantiiert vorgetragen worden.  Auch Einspruch 2 sei aufgrund mangelnder Substantiierung wie von der Wahlleitung ausgeführt zurückzuweisen.

RM Winterich meldete sodann an, nunmehr die Aussprache zum Einspruch 2 beginnen zu wollen. Die Vorsitzende, RM Golke erteilte RM Winterich sodann nach Rücksprache mit der Verwaltung ausnahmsweise entgegen der die Wortmeldung auf drei Meldungen begrenzenden Regelung der Geschäftsordnung das Wort. Begründet wurde diese ausnahmsweise Zulassung von mehr als drei Wortmeldungen damit, dass der Bedeutung der Feststellungen des Wahlprüfungsausschusses und der Beratung über Einsprüche gegen Wahlen hinreichend Rechnung getragen werden müsse.

 

RM Winterich führte sodann aus, dass auch Einspruch 2 aus seiner Sicht hinreichende Hinweise für weitergehende Schritte aufweise. Außerdem sei ein erneutes Nachzählen aus seiner Sicht per se nicht schädlich. Er vertrat die Ansicht, dass eine exemplarische Nachzählung des Wahlbezirks 0900 Klarheit bringen würde. Eine fehlerhafte Zählung in Kombination mit falschen Briefwahlunterlagen könnte das Ergebnis erheblich verfälscht haben. Frau Undine Golke fehlten nur 10 Stimmen zum Direktmandat. Sollte dies nach einer Prüfung greifen, würde sich der gesamte Stadtrat umbilden, Fraktionen würden beispielsweise wegfallen etc.

 

Aus den Reihen der übrigen Mitglieder des Ausschusses wurde erneut unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage bekundet, den Einspruch für nicht hinreichend substantiiert zu halten.

Vor der Beschlussfassung beantragte RM Winterich die getrennte Abstimmung über die Einsprüche und die Feststellung der Gültigkeit der Wahl.

Zwecks internem Beratungsbedarf der Verwaltung unterbrach die Vorsitzende, RM Golke die Sitzung von 17.50 Uhr - 18.00 Uhr.

Herr Guth wies darauf hin, dass gem. § 40 Abs. 1 KWahlG über die Beschlussvorschläge grundsätzlich zusammenfassend zu entscheiden sei.

Nach einer intensiven Aussprache stellte RM Winterich den Antrag zur Geschäftsordnung auf geheime Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.

Zur Vorbereitung des Wahlgangs wurde die Sitzung von 18:25 Uhr bis 18:33 Uhr durch die Vorsitzende, RM Golke unterbrochen.

Im Anschluss erläuterte sie das Verfahren für die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel.

Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses wurden einzeln zum Wahlvorgang aufgerufen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die zuvor benannten Stimmzähler (RM Stühlen, RM Thoma, RM Winterich).

Nach Auszählung der Stimmen wurde folgendes Ergebnis festgestellt:

Abgegebene Stimmen:                9

Gültige Stimmen.                            9

Ungültige Stimmen:                      0

Ja-Stimmen:                                     7

Nein-Stimmen:                                 2

Enthaltungen:                                  0


 [CG1]Sitzung vom


Bei zwei Nein-Stimmen und sieben Ja-Stimmen, stimmte der Wahlprüfungsausschuss dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu: